FAQs zum Kulturbereich
Allgemein
Als Kontaktpersonen für das Fokus Kultur-Programm stehen die Kulturberaterinnen und -berater zur Verfügung.
Nördliches Rheinland-Pfalz:
Bartel Meyer
Tel.: 02621 62315-32
Mail: meyer(at)kulturbuero-rlp.de
Südliches Rheinland-Pfalz:
Roderick Haas
Tel. 0176/23263483
Mail: roderick.haas(at)kulturnetzpfalz.de
Weiterhin stehen Ihnen auch die Kolleginnen und Kollegen in den Fachreferaten des Kulturministeriums bei grundsätzlichen Fragen zur Verfügung. Bei weiteren Fragen können sich Betroffene auch an ihre jeweiligen Interessensverbände wenden.
Wir empfehlen Ihnen, eine detaillierte Dokumentation über alle Ausfälle, die durch die aktuelle Krise bedingt sind, anzufertigen. Hierbei sollten Sie abgesagte und ausgefallene Veranstaltungen, Aufführungen, Lesungen, Workshops etc. mit Datum, Zeit und Erlös-/Honorarangaben sowie Veranstalterhinweisen festhalten. Damit können Sie Verluste auf Monatsbasis berechnen. Diese Dokumentationen kann später Grundlage für mögliche Unterstützungs- oder Hilfsleistungen der unterschiedlichen Programme sein.
Unterstützungsmaßnahmen für die Kultur
Das Kulturbüro Rheinland-Pfalz hat eine Übersicht über die Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene veröffentlicht, die regelmäßig aktualisiert wird.
Maßnahmen und Programme des Bundes
Eine aktuelle Übersicht über die einzelnen Fördermaßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms NEUSTART KULTUR finden Sie auf der Info-Seite der Staatsministerin für Kultur und Medien.
Darüber hinaus sind auch die Fördermöglichkeiten des Bundesprogramms NEUSTART KULTUR in der Übersicht des Kulturbüros Rheinland-Pfalz zu finden.
Der Bund hat die Überbrückungshilfe III ausgeweitet. Die verbesserten Konditionen sollen Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler, die zwischen November 2020 und Juni 2021 einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent verzeichnen, unterstützen. Weitere Informationen
Die Dezemberhilfe sieht vor, dass direkt und indirekt Betroffene der coronabedingten Betriebsschließungen ab dem 2. November eine Erstattung in Höhe von bis zu 75 Prozent des steuerbaren Umsatzes des Vorjahresmonats erhalten. Weitere Informationen zu den Dezemberhilfen finden sich auf der Info-Seite des Bundesfinanzministeriums.
Die Überbrückungshilfe II unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Info-Seite des Bundesfinanzministeriums.
Ja, von der Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen können grundsätzlich auch Unternehmen auf dem Kulturbereich profitieren, wenn die entsprechenden Förderkriterien erfüllt werden.
Derzeit läuft die dritte Phase (Förderzeitraum Dezember 2020 bis Juni 2021), alle Informationen dazu finden sich auf der Info-Seite der Bundesregierung.
Bitte beachten Sie: Anträge für die Überbrückungshilfe können ausnahmslos nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer gestellt werden. Hierzu steht ein bundesweites Antragserfassungssystem zur Verfügung.
Falls Sie bisher noch keinen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer beauftragt haben, z.B. für ihre laufende Buchhaltung, die Fertigung von Steuererklärungen oder die Erstellung von Jahresabschlüssen, können sie diese u.a. hier finden:
Das Sozialschutzpaket der Bundesregierung enthält unter anderem Regelungen für den erleichterten Zugang zur Grundsicherung. Damit können Leistungen der Grundsicherung in einem vereinfachten Verfahren bis zum 31. Dezember 2021 gewährt werden.
Mit der „Corona-Grundsicherung“ bzw. der zeitlich befristeten Ausnahmeregel stellt die Bundesregierung sicher, dass Sie als Selbständige oder Selbständiger Ihre Lebenshaltungskosten weiterhin decken können, auch wenn aufgrund der Corona-Krise Einnahmen wegbrechen.
Alle Informationen zur Grundsicherung sind auf der Info-Seite der Bundesagentur für Arbeit zu finden.