Das Coronavirus wirkt sich auch direkt auf die rheinland-pfälzische Wirtschaft aus. Einer dadurch ausgelösten negativen Entwicklung steuert die Landesregierung entschieden entgegen. Dabei entscheidend ist die Liquiditätssicherung von kleinen und mittleren Unternehmen. Bund und Land unterstützen mit Soforthilfen. Über die ISB sowie die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz stehen Betriebsmittelkredite sowie Bürgschaften zur Verfügung. Damit können Unternehmen Zeit gewinnen, um etwa Lieferketten anzupassen oder eine zeitweise geringere Nachfrage zu überbrücken.
Das Landeskabinett hat mit dem „Schutzschild für Rheinland-Pfalz“ einen sehr hohen Nachtragshaushalt beschlossen um unter anderem diese Liquiditätssicherung zu stärken. Die Landesregierung wird für die Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen 3,3 Milliarden Euro in einer Kombination aus Bürgschaften, Barmitteln und Verpflichtungsermächtigungen bereitstellen.
Außerdem wurde eine Stabsstelle im Wirtschaftsministerium unter Leitung des Abteilungsleiters für Wirtschaftspolitik, Dr. Ralf Teepe, zur Koordination sämtlicher Maßnahmen eingerichtet.
Weitere Infos
Informationen zu Corona des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Härtefallhilfe
Unternehmen, die in ihrer Existenz bedroht sind, und die von den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund, Ländern und Kommunen nicht erfasst sind, können Anträge auf Härtefallhilfen von Bund und Ländern stellen. Die Anträge müssen wie die Überbrückungshilfe über prüfende Dritte eingereicht werden.
Informationen zu den Härtefallhilfen von Bund und Ländern sowie die Antragsvoraussetzungen finden Sie unter www.haertefallhilfen.de/rheinland-pfalz
Bundesprogramm „Überbrückungshilfe“
Mit der Überbrückungshilfe werden betriebliche Fixkosten bezuschusst. Seit 07.01.2022 bietet der Bund die Überbrückungshilfe IV für den Zeitraum Januar bis März 2022 an. Nähere Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen und zu den Förderkonditionen aller Hilfen finden Sie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Bitte beachten Sie: Anträge für die Überbrückungshilfe können ausnahmslos nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer gestellt werden. Hierzu steht ein bundesweites Antragserfassungssystem zur Verfügung. Soloselbstständige können alternativ im Rahmen der Neustarthilfe eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von bis zu 7.500 Euro als Vorschuss erhalten. Die Neustarthilfe kann ohne prüfende Dritte beantragt werden.
Hotline für prüfende Dritte:
Sie sind in der Steuerberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung, als Rechtsanwalt oder -anwältin tätig und haben Fragen zum Antragsverfahren der Überbrückungshilfe und der Novemberhilfe?
Wenden Sie sich an den Service-Desk:
Service-Hotline +49 30-52685087
Servicezeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
Hotline Direktantrag Soloselbständige:
Sie sind soloselbständig, haben bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt und möchten mit dem Direktantrag im eigenem Namen (ohne prüfenden Dritten) bis 5000,- Euro Novemberhilfe beantragen?
Wenden Sie sich an den Service-Desk für Solo-Selbständige:
Service-Hotline +49 30-1200 21034
Servicezeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen
Viele Veranstaltungen wurden zum Schutz der Bevölkerung abgesagt. Durch die, auch zum Teil kurzfristige, Absage kam es bei betroffenen Unternehmen zu erheblichen Umsatzeinbrüchen, mit dem Effekt, dass Messen und Ausstellungen aufgrund der Unsicherheit nicht mehr geplant werden.
Mit einem Sonderfonds sichern Bund und Länder die Vorbereitungskosten von Messen und Ausstellungen gegen das Risiko einer coronabedingten Absage ab, die planmäßig bis zum 30. September 2022 stattfinden würden. Ziel ist es, die verursachte Härten für veranstaltende Unternehmen auszugleichen und Schäden, die aus Verboten entstehen, zu entschädigen. Im Falle einer pandemiebedingten Absage übernimmt die Absicherung maximal 80 Prozent der dadurch entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten. Die maximale Entschädigungssumme beträgt 8 Millionen Euro pro Veranstaltung.
Das veranstaltende Unternehmen registriert die Veranstaltung vor der geplanten Durchführung und legt dabei auch eine Kostenkalkulation vor, die von einem Dritten geprüft ist und den behördlichen Festsetzungsbescheid. Wird die Auszahlung der Absicherung beantragt, müssen auch die entstandenen Kosten und Verluste durch prüfende Dritte bestätigt werden. Die Registrierung muss bis spätestens 28. Februar 2022 erfolgen, während die Antragstellung innerhalb von drei Monaten nach dem planmäßigen Durchführungsdatum, bis spätestens 15. November 2022, vorgenommen werden muss.
Anträge können ausschließlich durch veranstaltende Unternehmen selbst gestellt werden unter sonderfonds-messe.
Weitere Informationen zum Programm und einen Ansprechpartner/in finden Sie auf der Seite des ISB unter Corona/Investitions- und Strukturbank.
Weitere Unterlagen:
Vollzugshinweise zur Vereinbarung/Bund
Verwaltungsvorschrift RLP