Fragen und Antworten zu Schulen
Seit einigen Tagen geht die Anzahl der Neuinfektionen in Rheinland-Pfalz deutlich zurück. Die Situation ist jedoch noch nicht zufriedenstellend. Die sich schnell ausbreitenden Virusmutationen in Groß Britannien und Südafrika geben darüber hinaus Anlass zur Sorge. Mit weiteren Kontakteinschränkungen und verstärkten Hygienemaßnahmen in der Wirtschaft und im Handel soll die Anzahl der Neuinfektionen noch einmal deutlich gesenkt und die mögliche Ausbreitung von Virusmutationen verhindert werden. Darum hat die Ministerpräsidentenkonferenz zusammen mit der Bundeskanzlerin am 19. Januar 2020 eine Verlängerung des Lockdowns bis Mitte Februar beschlossen. Auch die rheinland-pfälzischen Schulen beteiligen sich an dieser Strategie und setzten die Präzenspflicht bis zum 14. Februar 2020 aus
Der gemeinsame Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin erlaubt es, den jüngeren Schülerinnen und Schülern zeitweise und unter Einhaltung strenger Hygieneauflagen in geteilten Klassen in der Schule zu lernen. Für sie ist die Situation am schwierigsten, da sie die Unterstützung, die enge Begleitung und Anleitung durch ihre Lehrerinnen und Lehrer am nötigsten brauchen. Der Start für den Wechselunterricht in den Klassen 1 bis 4 ist daher für den 1. Februar 2021 vorgesehen. Die Präsenzpflicht bleibt aber auch für die jüngeren Schülerinnen und Schüler bis zum 14. Februar 2021 ausgesetzt.
Eltern könnnen während der Aufhebung der Präzenspflicht selbst entscheiden, ob sie ihr Kind in die Schule schicken oder ob dieses pädagogische Angebote zum Lernen zuhause in Anspruch nehmen soll.
Ja. Schulen bieten eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler bis zur Klassenstufe 7 an; für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch darüber hinaus, ebenso für Schülerinnen und Schüler, deren häusliche Lernsituation nicht ausreichend förderlich ist. Die Gruppengröße in der Notbetreuung ist in der Regel nicht größer als 15 Schülerinnen und Schüler.
Die Gruppengröße in der Notbetreuung ist in der Regel nicht größer als 15 Schülerinnen und Schüler. Davon ausgenommen sind die Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche und/oder motorische Entwicklung. Hier soll die Gruppengröße acht Schülerinnen und Schüler nicht überschreiten. Alle Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 1 tragen während der gesamten Notbetreuung eine Mund-Nasen-Bedeckung.
In allen Schulen gilt die Maskenpflicht auch im Unterricht. Ausgenommen hiervon sind in den Förderschulen Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Behinderung keine Maske tragen oder tolerieren können. Die Maskenpflicht soll den pädagogischen Erfordernissen und dem Alter der Kinder entsprechend umgesetzt werden. Auf regelmäßige Maskenpausen ist zu achten.
Die schriftlichen Abiturprüfungen an den G9-Gymnasien und den Integrierten Gesamtschulen finden wie geplant vom 7. bis 27. Januar 2021 an den Schulen unter strengen Hygieneregeln statt.
Nein, wenn sie an ihrem Platz sitzen und der Abstand eingehalten wird, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung während der Prüfungen nicht erforderlich. Unsere Schulen erhalten für die Durchführung des Abiturs eine Handreichung „Hygienemaßnahmen für die schriftlichen Abiturprüfungen in Ergänzung zum gültigen Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz“.
Die Vorgaben für das Lernen im häuslichen/und oder betrieblichen Umfeld für Auszubildende ergeben sich aus dem Berufsbildungsgesetz und finden während der Zeit des Fernunterrichts analog Anwendung, d.h. am konkreten Berufsschultag nach Stundenplan. Die Auszubildenden haben ihren schulischen Lernaufgaben nachzukommen, auch wenn die Schulgebäude geschlossen sind.
Für Schülerinnen und Schüler, deren häusliche Lernsituation nicht ausreichend förderlich ist, gibt es die Möglichkeit, in der Notbetreuung in der Schule zu lernen und am Fernunterricht teilzunehmen.
Wie schon im ersten Lockdown praktiziert und in der Handreichung „Anregungen und Angebote für den Fern- und Präsenzunterricht“ beschrieben, ist asynchrones Lernen, z. B. über eingeführte digitale Lernmanagementsysteme wie Moodle@RLP, zu bevorzugen. Es sollen möglichst Lernsituationen geschaffen werden, bei denen Schülerinnen und Schüler den Lernstoff in ihrem eigenen Tempo bearbeiten können, auch unabhängig von Bildschirmen. In den vergangenen Monaten wurden die Server von Moodle@RLP deutlich verstärkt und sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler mit Endgeräten ausgestattet.
Videokonferenzen sollten nur ergänzend eingesetzt werden. Sie bringen zusätzliche Herausforderungen mit sich, z. B. bei jeder Schülerin und jedem Schüler die zeitliche Verfügbarkeit von Endgeräten und der Internetbandbreite. Dies gilt auch bei der Verzahnung mit der Notbetreuung, also Schülerinnen und Schülern, die im Schulgebäude anwesend sind (Internetanbindung und gegenseitige Störung). Bei Videokonferenzen sind die notwendigen technischen Ressourcen um ein Vielfaches höher als bei der Nutzung von Lernmanagementsystemen.
Wenn Sie Videokonferenzen einsetzen, beachten Sie bitte die Hinweise des Pädagogischen Landesinstituts auf schuleonline.bildung-rp.de/digitale-werkzeuge/videokonferenzen.html, insbesondere die Empfehlung, nicht während der gesamten Videokonferenz alle Kameras zu aktivieren. Nutzen Sie für die Arbeit mit digitalen Systemen auch weniger frequentierte Zeiten am Nachmittag.
Darüber hinaus gibt das Pädagogische Landesinstitut Hinweise und Anregungen, wie in den einzelnen Fächern im Schuljahr 2020/2021 auf der Basis der geltenden Lehr- bzw. Rahmenpläne eine Konzentration auf die unverzichtbaren Themen und Inhalte erfolgen kann: schuleonline.bildung-rp.de/unterstuetzung-fuer-schulleitung-und-lehrkraefte/schwerpunkte-lehr-und-rahmenplaene.html (schulartübergreifend für alle Fächer und Wahlfächer bzw. Wahlpflichtfächer OS/SekI/SekII)
Für diese Zeit regelt das Kollegium, inwieweit Lehrkräfte ihren Dienst von zu Hause aus oder in der Schule versehen.
Die zum Halbjahr der Klassenstufen zwei, drei und vier gem. § 39, Abs. 2 und 3 GSchO zu führenden Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräche über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten, die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen sowie in Klassenstufe vier über die Empfehlung zum weiteren Schulbesuch in der Orientierungsstufe gem. §16, Abs. 3 GSchO sollen in Form von Telefonaten oder, sofern die technischen Voraussetzungen dafür auch auf Seiten der Eltern gegeben sind, als Videokonferenzen durchgeführt werden. Den Bestimmungen des Datenschutzes ist dabei Rechnung zu tragen. Die Gespräche sind wie sonst auch zu protokollieren. Das Protokoll soll den Eltern per Post oder als Mailanhang zur Kenntnisnahme zugeschickt werden. In einzelnen, besonders begründeten Ausnahmefällen kann das erforderliche Gespräch aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen als Präsenzgespräch unter strikter Einhaltung der Hygienebestimmungen in der Schule durchgeführt werden.
Um Schulen, Eltern und den Schülerinnen und Schülern Planungssicherheit zu geben, gibt es in Rheinland-Pfalz die ersten zwei Wochen nach den Ferien, bis Freitag, 15. Januar, Fernunterricht.
Alle weiteren Schritte werden maßgeblich von der Entwicklung des Infektionsgeschehens und den daraus folgenden Entscheidungen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin bestimmt sein. Am 5. Januar 2021 werden die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin dazu über das weitere Vorgehen in ganz Deutschland beraten.
Wenn die Infektionszahlen nach dem 15. Januar 2021 weiterhin hoch bleiben und der Lockdown weitergeht, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch der Fernunterricht fortgeführt werden muss. Entsprechend unseren Leitlinien werden wir besonders die unteren Jahrgänge und die Abschlussjahrgänge im Blick haben. Ziel muss es sein, für die unteren Jahrgänge und die Abschlussklassen wieder in den Präsenzmodus zu kommen, gegebenenfalls im Wechselmodell, also in geteilten Klassen.
Wenn sich die Zahlen deutlich nach unten entwickeln, müssen und wollen wir wieder zum Präsenzunterricht zurückkehren, gegebenenfalls – wo es vor Ort notwendig ist und wie es auch bisher üblich war – auch in Kombination mit dem Wechselunterricht.