FAQs
Die Durchführung von Gottesdiensten und gemeinsamen Gebeten ist nach den Regelungen der aktuell geltenden Coronabekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz grundsätzlich möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Gottesdienste mit mehr als 100 Teilnehmenden sind untersagt. Kinder unter 14 Jahren werden für die Bestimmung der Personenanzahl nicht berücksichtigt. Des Weiteren gilt für Gottesdienste die Verpflichtung, dass Teilnehmenden eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 tragen müssen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Kirche oder Religionsgemeinschaft über die jeweiligen Einschränkungen und Hygienekonzepte.
Des Weiteren gilt für Gottesdienste die Verpflichtung, dass Teilnehmenden eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 tragen müssen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Kirche oder Religionsgemeinschaft über die jeweiligen Einschränkungen und Hygienekonzepte.
Die Religions- oder Glaubensgemeinschaften stellen sicher, dass Infektionsketten für die Dauer eines Monats rasch und vollständig nachvollzogen werden können. Sie sind zur Zusammenarbeit mit dem zuständigen Gesundheitsamt hinsichtlich der Kontaktnachverfolgung im Falle von Infektionen verpflichtet.
Obwohl Gottesdienste unter Beachtung der Einschränkungen und Schutzmaßnahmen der Corona-Bekämpfungsverordnung grundsätzlich durchführbar sind, wird dringend an die Kirchen und Religionsgemeinschaften appelliert, die Religionsausübung nach Möglichkeit abseits von Gottesdiensten in Präsenzform zu ermöglichen.
Während die Corona-Abwehrverordnung der großen Bedeutung des Rechtes auf Religionsausübung Rechnung trägt, sollte es trotzdem gemeinsames Ziel aller gesellschaftlichen Bereiche sein, Kontakte zu vermeiden, wo dies möglich ist.
Die Daten unterliegen dem Datenschutz und dürfen nur an das Gesundheitsamt zur Nachvollziehung einer Infektionskette weitergegeben werden. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften sind verpflichtet, die Daten nach Ablauf des Monats zu löschen.
Grundsätzlich gilt:
- Der Mindestabstand zwischen Personen, die nicht in häuslicher Gemeinschaft leben, beträgt mindestens 1,5 Meter.
- Es dürfen keine Gegenstände zwischen den Gottesdienstbesuchern weitergereicht oder angenommen werden. Zulässig sind z. B. Kommunion und Abendmahl unter Beachtung der Hygieneanforderungen.
- Der Zutritt und das Verlassen der Gotteshäuser und Gebetsräume sind zu steuern, um Ansammlungen zu vermeiden.
- Teilnehmende sind verpflichtet, eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 zu tragen. Diese Pflicht gilt auch am Platz. Ausgenommen sind Geistliche sowie Lektorinnen und Lektoren, Vorbeterinnen und Vorbeter, Kantorinnen und Kantoren, Vorsängerinnen und Vorsänger unter Einhaltung weiterer Sicherheitsmaßnahmen, die sich durch die jeweiligen Schutzkonzepte der Religions- und Glaubensgemeinschaften ergeben.
- Gemeinde- oder Chorgesang ist nicht zulässig. Der Einsatz von Instrumentalmusik ohne verstärkten Aerosolausstoß ist zulässig.
Laut der aktuellen Coronabekämpfungsverordnung dürfen an Bestattungen
- die Ehegattin oder der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, die Verlobte oder der Verlobte der Verstorbenen oder des Verstorbenen,
- Personen, die mit der Verstorbenen oder dem Verstorbenen im ersten oder zweiten Grad verwandt sind sowie deren Ehegattinnen oder Ehegatten oder Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, und
- Personen eines weiteren Hausstands
teilnehmen. Es dürfen weitere Personen teilnehmen, wenn die Personenbegrenzung von 10 qm pro Person nicht überschritten wird. Außerdem gilt die Maskenpflicht.
Trauergottesdiente in Kirchen sind unter Beachtung der für Gottesdienste geltenden Regelungen zulässig.
Es wird darauf hingewiesen, dass Kreisverwaltungen bzw. Stadtverwaltungen abhängig vom regionalen Infektionsgeschehen weitergehende Schutzmaßnahmen durch Allgemeinverfügungen erlassen können.
Ebenso können Kirchen und Religionsgemeinschaften weitere Einschränkungen vorsehen. Informieren Sie sich bitte jeweils dort, welche Maßnahmen zu beachten sind und ob eine Anmeldung zum Gottesdienst nötig ist.