FAQs zu Wissenschaft und Hochschulen
Seit dem 16. Dezember sollen Veranstaltungen, die nicht notwendigerweise in Präsenz durchgeführt werden müssen, in digitaler Form stattfinden. Dafür gelten die allgemeinen Schutzmaßnahmen der aktuellen Coronabekämpfungsverordnung des Landes. Das bedeutet: Pflicht zur Kontakterfassung, Maskenpflicht sowie Abstandsgebot.
Näheres regeln die Hochschulen selbständig. Die Hochschulen haben passende Hygienekonzepte erstellt, um ihre Studierenden zu schützen. Weitere Informationen dazu können bei den jeweiligen Hochschulen abgerufen werden.
Die Hochschulen in privater Trägerschaft sollen, analog zu den staatlichen Hochschulen, die Lehre seit dem 16. Dezember auf digitale Formate umstellen. Dies geschieht in Abstimmung mit den Ordnungsbehörden und Gesundheitsämtern. Auch für diese Bildungseinrichtungen gelten das Abstandgebot, die Pflicht zur Kontakterfassung sowie die Maskenpflicht.
Die Duale Hochschule Rheinland-Pfalz hat umfangreiche FAQs aufgesetzt. Die FAQs finden Sie unter www.dualehochschule.rlp.de.
Aufgrund der geltenden Abstandsgebote können teilweise nicht alle Räume einer Hochschule genutzt werden. Der Zugang zum Campus ist unter Einhaltung der jeweils geltenden Vorgaben aber möglich.
Die Lesesäle der Hochschulbibliotheken bleiben aus Gründen des Infektionsschutzes geschlossen. Die Hochschulbibliotheken bieten zusätzlich Online-Angebote sowie erweiterte Ausleihemöglichkeiten an.
Die Mensen werden für den Zeitraum des Lockdowns geschlossen bleiben, nach geltender Coronabekämfpungsverordnung kann ein Abhol-, Liefer- oder Bringdienst angeboten werden, ob ein solches Angebot existiert, muss bei den jeweiligen Studierendenwerken direkt erfragt werden.
In welcher Form Prüfungen stattfinden können, regeln die jeweiligen Hochschulen selbst und ist abhängig vom Pandemiegeschehen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer jeweiligen Hochschule. Nach geltender Verordnungslage ist die Durchführung von Präsenzprüfungen unter Einhaltung der geltenden Schutzmaßnahmen (Abstandsgebot, Maskenpflicht, Kontakterfassung) möglich und werden auch seitens der Hochschulen angeboten.
Der rheinland-pfälzische Landtag hat beschlossen, die individuelle Regelstudienzeit für Studierende des Sommersemesters 2020 in den Bachelor/Master-Studiengängen der Hochschulen in Rheinland-Pfalz zu verlängern.
Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für Staatsexamens-Studiengänge in Rechtswissenschaft, Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie, da sie durch bundesrechtliche Regelungen festgelegt werden.
Bei pandemiebedingten Ausbildungsverzögerungen oder auf Termine nach Ablauf der Regelstudienzeit verschobenen Prüfungen wird für eine angemessene Zeit weiter BAföG gewährt. Der Vorlagetermin für Leistungsnachweise verschiebt sich ebenfalls.
Der reguläre Semesterstart wäre im Oktober erfolgt und wurde an einigen Hochschulen in den November verschoben. Falls dies der Fall sein sollte, ist es möglich, bereits im Oktober BAföG zu erhalten, sofern der Antrag im Oktober gestellt wurde.
- BAföG: Die Coronakrise hat dazu geführt, dass das öffentliche Leben stark eingeschränkt werden musste und somit viele Studierende ihre Jobs zum Beispiel im Gastronomiebereich oder im Einzelhandel verloren haben. Ein großer Bedarf an Aushilfen besteht allerdings im Bereich des Gesundheitswesens, der sozialen Einrichtungen und in der Landwirtschaft. Hier können Studierende tätig werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. Hier gilt, dass wenn die Ausbildungsstätte Online-Lernangebote statt Präsenzunterricht/-vorlesungen anbiete, die BAföG-Geförderten verpflichtet sind, entsprechend ihren Möglichkeiten von diesem Angebot Gebrauch zu machen.
Falls der bisher erhaltene Elternunterhalt durch die Coronakrise entfällt, kann ein BAföG-Aktualisierungsantrag gestellt werden. Dadurch wird das neue, niedrigere Elterngehalt für die Berechnung des BAföG-Satzes herangezogen. Dies ermöglicht gegebenenfalls eine höhere BAföG- Förderung. BAföG wird in diesem Fall unter Vorbehalt gezahlt. Eine abschließende Berechnung findet statt, wenn das genaue Einkommen feststeht. Ggf. überzahlte Förderbeträge sind zu erstatten.
- KfW Studienkredit: Das BMBF hat darüber hinaus die Möglichkeiten, einen Studienkredit bei der KfW zu erhalten, ausgedehnt. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier:
- Nothilfefonds und finanzielle Unterstützung der Studierendenwerke:
Weitere Informationen zu Überbrückungshilfen und BAföG bieten die Studentenwerke in ihren FAQs.
Um Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihrer Qualifizierungsphase zu unterstützen, hat der Bundestag das Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz hat am 15. Mai den Bundesrat passiert und tritt nunmehr rückwirkend zum 1. März in Kraft. Die Höchstbefristungsdauer für Qualifizierungen können pandemiebedingt um sechs Monate verlängert werden. Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Arbeitgeber von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in ihrer Qualifizierungsphase haben damit die Möglichkeit, Beschäftigungsverhältnisse, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 bestehen über die bisherigen Höchstbefristungsgrenzen hinaus um sechs Monate zu verlängern, zum Beispiel, wenn sich Forschungsprojekte aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation verzögern.
Aufgrund der weiterhin erheblichen Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs durch die Pandemie wird die Höchstbefristungsdauer für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihrer Qualifizierungsphase um weitere sechs Monate verlängert. Diese Verlängerung um sechs Monate gilt auch für Arbeitsverhältnisse, die erst zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. März 2021 begründet werden.
Für die Informationen zu den jeweiligen Hochschulen bitte auf den entsprechenden Link klicken.
- Technische Hochschule Bingen
- Hochschule Kaiserslautern
- Technische Universität Kaiserslautern
- Hochschule Koblenz
- Universität Koblenz-Landau
- Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen
- Hochschule Mainz
- Johannes Gutenberg-Universität Mainz
- Duale Hochschule Rheinland-Pfalz
- Universität Trier
- Hochschule Trier
- Hochschule Worms