Familie und Soziales
Die Corona-Krise hat auch großen Einfluss auf das private Leben. Besonders Familien waren und sind von den Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus betroffen. Neben möglichen Einkommensverlusten muss bei Schritt für Schritt wieder öffnenden Kitas und Schulen die Betreuungssituation weiter geregelt werden. Auch die häusliche Isolation kann für Familien eine besondere Belastungssituation darstellen.
Hier versammeln wir nützliche Links, die weiterhelfen können. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz.
Allgemeines
Informationen hierzu bzw. das Merkblatt finden Sie hier.
Nummer gegen Kummer: Telefonberatung für Kinder, Jugendliche und Eltern: 116 111 - Montag bis Samstag jeweils von 14 bis 20 Uhr.
Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen": Unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 116 016 beraten und informieren die Mitarbeiterinnen in 18 Sprachen zu allen Formen von Gewalt gegen Frauen.
Hilfetelefon "Sexueller Missbrauch": 0800 22 55 530. Montags, mittwochs und freitags von 9 bis 14 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15 bis 20 Uhr bundesweit, kostenfrei und anonym erreichbar. Unter www.save-me-online.de ist das Online-Beratungsangebot für Jugendliche des Hilfetelefons erreichbar.
Hilfetelefon "Schwangere in Not": 0800 40 40 020 Anlaufstelle für Frauen, die über qualifizierte Beraterinnen Hilfe in den örtlichen Schwangerschaftsberatungsstellen finden.
Das Elterntelefon richtet sich an Mütter und Väter, die sich unkompliziert und anonym konkrete Ratschläge holen möchten: 0800 111 0550 montags bis freitags von 9 bis 11 Uhr und dienstags und donnerstags von 17 bis 19 Uhr.
"Pausentaste" unterstützt junge Pflegende mit gezielter Beratung und Information. Unter 116 111 erreichen ratsuchende Kinder und Jugendliche die Hotline von Montag bis Samstag jeweils von 14 bis 20 Uhr.
Gesprächspartnerinnen und -partner für ältere Menschen: Silbernetz bietet eine Telefonnummer für Seniorinnen und Senioren an, die jemanden zum Reden suchen. Täglich von 08:00 - 22:00 Uhr. Kostenlos und anonym. Telefonnummer: 0800 4 70 80 90
Hinweise zum Umgang mit Depressionen während der Corona-Pandemie: Handlungstipps und hilfreiche Links der Stiftung Deutsche Depressionshilfe
Informationen für Kinder rund um das Thema Corona von Seitenstark e.V.
Videos von Logo für Kinder rund um das Thema Corona auf zdf.de
Corona Kinderlexikon auf zeit.de
Wie Eltern ihren Kindern jetzt helfen können
Psychische Folgen von Corona und was zu tun ist – in 3 Minuten erklärt für Kinder von 6-12
Die Digital-Botschafterinnen und -Botschafter für Rheinland-Pfalz erklären insbesondere älteren Menschen, wie sie digital in Kontakt bleiben können: https://digibo.silver-tipps.de/
Das Ministerium des Inneren hat wichtige Sicherheitshinweise in Bezug auf Homeoffice, digitale Kommunikation, Informationssuche und Online-Shopping auf seiner Seite zur Kriminalprävention gesammelt: https://kriminalpraevention.rlp.de/index.php?id=33657
- Tipps gegen Langeweile zuhause von unicef, SWR3, WDR
- Museen online besuchen (verschiedene Beispiele auf geo.de )
- Das ZDF hat ein "Virtuelles Klassenzimmer" eingerichtet. Dort sind interessante Sendungen für alle Altersstufen und Fachbereiche veröffentlicht.
- Die Corona School bringt ehrenamtliche Studierende mit jungen Menschen zusammen, um digitale Nachhilfe anzubieten.
- Wer neuen Lesestoff braucht, sollte mal bei Einfach Vorlesen oder bei der Stiftung Lesen vorbeischauen.
- Verschiedene Büchereien bieten viele ihrer Medien für ihre Mitglieder auch online an
- Corona Kochen im ZDF
- Während der Coronakrise müssen alle Clubs geschlossen bleiben. Ziel der Aktion «United We Stream» ist es, Musik und ein wenig Clubatmosphäre in die Wohnungen und Häuser zu bringen und dabei die Clubs, die Künstler und die Veranstalter trotz Clubsperre zu unterstützen. Die Streams sind verfügbar bei Arte.
- Auch das rheinland-pfälzische Kulturebe kann man von Zuhause aus erkunden: #KulturErbeOnline
- Attraktive und qualitätsgeprüfte Onlineangebote für Kinder bietet https://seitenstark.de/kinder/
- Die „Schule für Clowns“ hat Bewegungs- und Fantasiespiele zusammengestellt: https://www.clownschule.de/
Fragen Alleinerziehender in der aktuellen Situation
Sofern ein oder mehrere Elternteile mit dem Corona-Virus infiziert sind oder der Verdacht einer Infektion besteht, haben sich die betroffenen Personen unmittelbar in häusliche Quarantäne zu begeben. Quarantäne bedeutet die vorübergehende Isolation von Personen, die mit einer ansteckenden Krankheit infiziert sind oder unter Verdacht stehen, dies zu sein. Aktuell wird diese in den meisten Fällen als häusliche Quarantäne angeordnet und im Notfall auch durchgesetzt. Das bedeutet konkret, dass der Patient oder die Patientin seinen Wohnraum nicht verlassen und keinen Kontakt zu anderen Menschen außerhalb des häuslichen Umfelds aufnehmen darf, bis die Ansteckungsgefahr vorüber ist. Da die Inkubationszeit des Corona-Virus (SARS-CoV-2) laut Robert Koch-Institut bis zu 14 Tage beträgt, ist auch die häusliche Quarantäne auf diesen Zeitraum angesetzt.
Soweit kein Verfahren beim Jugendamt anhängig ist und keine weitere erziehungsberechtigte Person existiert, kann der alleinerziehende Elternteil eine Kinderbetreuung frei wählen. Allerdings ist anzuraten, dies schriftlich festzuhalten für den Fall, dass Sie für einige Zeit nicht in der Lage sind, Ihren Willen klar und deutlich zu äußern. Informieren Sie sich beim zuständigen Jugendamt, um notwendige Formalitäten einzuhalten und ggf. eine präventive Lösung zu schaffen.
In § 20 SGB VIII ist zudem die Betreuung und Versorgung eines Kindes in Notsituationen als Jugendhilfeleistung geregelt. Weitere Informationen gibt es hier: https://lsjv.rlp.de/fileadmin/lsjv/Dateien/Aufgaben/Kinder_Jugend_Familie/Arbeitshilfen/Kindesschutz/Kinderschutz_Arbeitshilfe_Notsituationen..pdf
In der Regel erfolgt die Quarantäne an dem Ort, an dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat und wo eine umfassende Betreuung sichergestellt ist. Im Einzelfall ist der entsprechenden Weisung des Gesundheitsamts Folge zu leisten.
Dem nicht in häuslicher Gemeinschaft lebenden Elternteil ist es erlaubt, sein Umgangsrecht weiterhin auszuüben. Die Corona-Krise ändert nichts daran, dass minderjährige Kinder für die Entwicklung ihrer Persönlichkeit auf ihre Eltern angewiesen sind. Der regelmäßige Umgang eines Kindes mit jedem Elternteil gehört deshalb in der Regel zum Wohl des Kindes. Das Kind hat daher ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, das der andere Elternteil nicht ablehnen kann. Der Umgang kann in Ausnahmefällen für das Kind schädlich sein. Ein Familiengericht kann den Umgang regeln, einschränken oder ausschließen, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Abweichungen von getroffenen Vereinbarungen oder Beschlüssen können eintreten, wenn ansonsten Kindeswohlgefährdungen eintreten. Sollte ein positiver Corona-Test, eine Quarantäne oder eine Reiseunfähigkeit vorliegen, ist die Situation mit Ärztinnen und Ärzten sowie ggf. dem Gesundheitsamt abzustimmen, um das Kindeswohl sicherzustellen und eine mögliche Ansteckung zu verhindern bzw. die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.
Abweichungen von getroffenen Vereinbarungen oder Beschlüssen sind dann notwendig, wenn das Kind im anderen Elternhaus Kontakt zu einer positiv getesteten Person zu erwarten hat.
In jedem Fall sind alle Umstände im Hinblick auf das Wohl des konkreten Kindes im Rahmen der elterlichen Entscheidung oder im Streitfall einer gerichtlichen Entscheidung über das Umgangsrecht zu bewerten. In solchen Fällen muss der Kontakt allerdings nicht ganz abbrechen. Ist eine persönliche Begegnung eines Elternteils mit dem Kind bspw. aus den genannten Gründen nicht möglich, kann es sich ggf. anbieten, verstärkt die Möglichkeit des Umgangs „auf Distanz“ zu nutzen. Telefon und Videoanrufe können dazu beitragen, dass der Kontakt zum anderen Elternteil in den kommenden Wochen aufrecht erhalten bleibt.
Das Umgangsrecht zielt vor allem auf die Ermöglichung einer persönlichen Begegnung. Ist eine persönliche Begegnung eines Elternteils mit dem Kind aber aus vorgenannten Gründen nicht möglich, kann es sich ggf. anbieten, verstärkt den Umgang „auf Distanz“ zu nutzen. Telefon und Videoanrufe können dazu beitragen, dass der Kontakt zum anderen Elternteil, zu den Großeltern und anderen Bezugspersonen in den kommenden Wochen aufrecht erhalten bleibt. Dasselbe gilt, wenn die Entfernung zwischen den elterlichen Haushalten bedingt durch die Auswirkungen des Virus schwer zu überwinden ist.
Sollte ein positiver Corona-Test, eine Quarantäne oder eine Reiseunfähigkeit vorliegen, kann von getroffenen Umgangsvereinbarungen abgewichen werden. In der Regel sollte ein Kind nach einem positiven Corona-Test solange eine Ansteckungsgefahr gegeben ist mit so wenig Personen wie möglich Kontakt haben. Das genaue Vorgehen hängt jedoch vom Einzelfall ab, wobei auch zu berücksichtigen ist, wie wichtig der Kontakt zum anderen Elternteil für das Kind in dieser schwierigen Phase ist. Die Situation ist mit Ärztinnen und Ärzten sowie mit dem Gesundheitsamt abzustimmen, um das Kindeswohl sicherzustellen und eine Ansteckung zu verhindern und die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.
Siehe hierzu auch Antwort auf Frage 8.
Abweichungen von getroffenen Vereinbarungen oder Beschlüssen zum Umgang können eintreten, wenn ansonsten Kindeswohlgefährdungen eintreten. Sollte ein positiver Corona-Test, eine Quarantäne oder eine Reiseunfähigkeit vorliegen, ist die Situation mit Ärztinnen und Ärzten sowie dem Gesundheitsamt abzustimmen, um das Kindeswohl sicherzustellen, eine Ansteckung zu verhindern und die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. In der Regel sollte ein Kind nach einem
positiven Corona-Test solange eine Ansteckungsgefahr gegeben ist mit so wenig Personen wie möglich Kontakt haben. Das genaue Vorgehen hängt jedoch vom Einzelfall ab, wobei auch zu berücksichtigen ist, wie wichtig der Kontakt zum anderen Elternteil für das Kind in dieser schwierigen Phase ist.
Es gelten die erlassenen Regelungen zur Einschränkung von Kontakten. Grundsätzlich gilt jedoch weiterhin: Minimieren Sie Ihre Kontakte und halten Sie die Abstands- und Hygieneregeln ein.
Es gelten die erlassenen Regelungen zur Einschränkung von Kontakten. Grundsätzlich gilt jedoch weiterhin: Minimieren Sie Ihre Kontakte und halten Sie die Abstands- und Hygieneregeln ein.
Zu beachten sind die erlassenen Regelungen zur Einschränkung von Kontakten. Grundsätzlich gilt jedoch weiterhin: Minimieren Sie Ihre Kontakte und halten Sie die Abstands- und Hygieneregeln ein. Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch darauf, sein Kind oder seine Kinder mit zur Arbeit zu nehmen. Die Mitnahme des Kindes oder der Kinder zur Arbeit kann daher nur nach Absprache mit dem Arbeitgeber und nur im Rahmen der jeweils zur Einschränkung von Kontakten geltenden Regelungen erfolgen. Aufsichtspflicht und Verantwortung der Kinder verbleiben bei den Eltern. Das Kindeswohl darf nicht gefährdet werden (beispielsweise in Produktionsstätten, auf Baustellen, im Umgang mit Chemikalien o. Ä.).