FAQ luca
Hier lesen Sie die Antworten auf einige wichtige Fragen rund um die App luca.
Neben Impfungen und Tests ist das Nachverfolgen des Infektionsgeschehens die dritte zentrale Säule im Kampf gegen die Pandemie. Dies gilt insbesondere, wenn nun sinkende Infektionszahlen vorsichtige Öffnungsschritte ermöglichen. Digitale Lösungen können die Gesundheitsämter hierbei erheblich entlasten.
Die Landesregierung hat sich eine ganze Reihe unterschiedlicher Systeme angesehen und sich am Ende zusammen mit der großen Mehrheit der Bundesländer für luca entschieden. Ziel ist, eine möglichst bundeseinheitliche Lösung zur digitalen Kontaktnachverfolgung zu schaffen. Dies haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten Anfang März vereinbart. Für die Landesregierung war dabei gerade auch ein einheitliches Vorgehen mit unseren Nachbar-Bundesländern besonders wichtig. Hessen, das Saarland, Baden-Württemberg und die große Mehrheit der Kommunen in Nordrhein-Westfalen nutzen luca bereits oder werden dies in Zukunft tun.
luca ermöglicht nicht nur die Erfassung von Kontaktdaten, sondern im Infektionsfall auch eine einfache, verschlüsselte Übermittlung der Daten an die Gesundheitsämter und eine automatische Information der Bürgerinnen und Bürger über Risikokontakte in der App. Die angegebenen Kontaktdaten können dabei nur von den Gesundheitsämtern eingesehen werden. Weder luca noch die Veranstalter können die Kontaktdaten lesen. luca ist zudem für Veranstalter und Gäste kostenlos, die Kosten übernehmen Bund und Länder.
luca und die CWA ergänzen sich, funktionieren aber grundverschieden und erfüllen andere Aufgaben. Die CWA ermöglicht vor allem eine anonyme Information einzelner Bürgerinnen und Bürger über Risikokontakte im Alltag. Persönliche Kontaktdaten werden hierbei nicht erhoben. Die Gesundheitsämter sind nicht eingebunden und können die CWA zur Kontaktnachverfolgung daher nicht einsetzen. Dies ermöglicht luca, welches über direkte Schnittstellen zu den Gesundheitsämtern und eine Anbindung zur Kontaktnachverfolgungssoftware SORMAS verfügt. Anders als die CWA kann luca zudem ohne Smartphone oder die App genutzt werden.
Nein, es besteht auch die Möglichkeit, sich über den Webbrowser (luca-app.de) anzumelden, einen analogen Schlüsselanhänger mit QR-Code zu erwerben oder die Daten in ein Kontaktformular beim Veranstalter einzugeben.
Nein, eine Pflicht zum Einsatz von luca besteht nicht. Jede Nutzung hilft aber den Gesundheitsbehörden und trägt dazu bei, Infektionsketten schneller zu unterbrechen und damit die Ausbreitung des Virus einzudämmen.
Inzwischen haben sich 13 Bundesländer für den Einsatz von luca entschieden. Für die Landesregierung war hier besonders wichtig, mit unseren Nachbar-Bundesländern eine gemeinsame Lösung zu finden. Auch das Saarland, Hessen und Baden-Württemberg werden deshalb luca einführen. Hinzukommen kommt die große Mehrzahl der Kommunen in Nordrhein-Westfalen.
Die angegebenen Kontaktdaten werden verschlüsselt auf ISO-27001 zertifizierten Servern der Bundesdruckerei in Deutschland gespeichert. Sie können nur von den Gesundheitsämtern und nur im Infektionsfall eingesehen werden. Weder luca noch die Veranstalter können die Kontaktdaten lesen.
Die zur Kontaktnachverfolgung erhobenen Daten dürfen nach § 28a Abs. 4 des Infektionsschutzgesetzes sowie nach § 1 Abs. 8 der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Bei luca sind die Daten deshalb verschlüsselt auf ISO-27001 zertifizierten Servern der Bundesdruckerei in Deutschland gespeichert. Eine Einsicht in die Daten erfolgt nur im Infektionsfall und nur durch die Gesundheitsämter. Nicht benötigte Daten werden nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes gelöscht. Zudem stehen unsere IT-Dienstleister im ständigen Austausch mit luca, um das System noch sicherer zu machen. Die Landesregierung hat zudem darauf hingewirkt, dass das Sicherheitskonzept und der Quellcode von luca veröffentlicht werden und so ständig verbessert werden können. Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.luca-app.de/system/.
Die Einführung von luca in Rheinland-Pfalz erfolgt außerdem in enger Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der luca in der Gesamtabwägung als „akzeptable Lösung“ bewertet und für die Anwendung in Rheinland-Pfalz freigegeben hat.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Angabe falscher Kontaktdaten eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Um dennoch Missbrauch zu begegnen, erfolgt bei der Registrierung in luca eine Überprüfung der angegebenen Telefonnummer per SMS. Der Erfolg der gesamten Pandemiebekämpfung hängt aber immer auch davon ab, dass möglichst viele Menschen mitmachen und die Maßnahmen verantwortungsvoll umsetzen. Das gilt fürs Abstandhalten, das Tragen von Masken, die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und ebenso für die Nutzung der App. So führt bspw. das Einloggen an Orten, an denen man sich nicht aufgehalten hat, im Zweifel nur zu mehr Arbeit bei den Gesundheitsämtern und zu unnötigen Verzögerungen. Auch deshalb sollten insbesondere die für den Check-In oder auf den Schlüsselanhängern verwendeten QR-Codes nicht fotografiert und nicht in sozialen Medien geteilt werden.