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  • Einreise und Quarantäne

Einreise und Quarantäne

Dieser Text ist in Leichter Sprache geschrieben.

Dann können viele Menschen den Text besser lesen.

Dieser Text ist eine Zusammenfassung von einem längeren Text.

Das heißt:

Es gibt noch mehr Informationen und Regeln zu diesem Thema.

Den längeren Text können Sie hier lesen:

 

In diesem Text geht es um Fragen zu diesen Themen:
 

  • Quarantäne

Das spricht man so: Ka-ran-täne

Andere Worte für Quarantäne sind:

Absonderung oder Isolation

Quarantäne bedeutet:

Sie dürfen keine anderen Menschen treffen.

Das ist wichtig,

damit Sie keine Menschen anstecken.

Zum Beispiel mit COVID-19.

Das ist die Krankheit, die man von dem Corona-Virus bekommt.
 

  • Einreise

Einreise bedeutet hier:

Sie kommen von einem anderen Ort nach Rheinland-Pfalz.

Aktuell ist es so:

Reisen sind nicht erlaubt.

Zum Beispiel: Für Urlaub oder Ausflüge.

Aber es gibt Ausnahmen von der Regel.

Zum Beispiel: Wenn Sie für Ihren Beruf unterwegs sind.

 

Das Reise-Verbot ist wichtig.

Die Menschen sollen zuhause bleiben.

Damit sich nicht so viele Menschen treffen.

Und damit sich weniger Menschen mit COVID-19 anstecken.

 

Deshalb sind die Regeln wichtig

Immer mehr Menschen bekommen das Corona-Virus.

Damit nicht mehr so viele Menschen das Corona-Virus bekommen,

müssen sich die Menschen an Regeln halten.

 

Zum Beispiel:

  • Einreise-Regeln

  • Quarantäne-Regeln

Diese Regeln sind gültig ab dem 13. Januar 2021.

 

Wer muss in Quarantäne?

Sie müssen in Quarantäne,

wenn Sie eine Person mit einem positiven Corona-Test getroffen haben.

Positiver Corona-Test bedeutet:

Die Person hat das Corona-Virus in ihrem Körper.

Sie müssen aber nur in Quarantäne,

wenn der Kontakt zu der Person gefährlich war.

Das bedeutet: Sie haben sich vielleicht mit COVID-19 angesteckt.

Zum Beispiel, weil Sie ohne Gesichts-Maske

  • 15 Minuten mit einer anderen Person gesprochen haben

  • der Person nah waren.

    Der Abstand war weniger als 1,5 Meter

  • 30 Minuten oder länger mit der anderen Person in einem Raum waren, der nicht gelüftet wurde.

    Lüften bedeutet: Ein Fenster muss richtig aufgemacht werden.

    Damit frische Luft in den Raum kommt.

Wenn eine von diesen Sachen passiert ist, sagt man auch:

Der Kontakt mit der Person gehört zur Kategorie 1.
 

Mehr Informationen zu den Kategorien gibt es auf der Internet-Seite vom Robert-Koch-Institut.

Die Abkürzung für Robert-Koch-Institut ist: RKI

Wenn Sie mit der Maus hier klicken,

kommen Sie auf die Internet-Seite vom Robert-Koch-Institut.

 

Sie müssen in Quarantäne,

  • wenn Sie bei einem Corona-Test positiv getestet wurden

  • wenn Sie in einem Risiko-Gebiet im Ausland waren und zurück nach Deutschland reisen

Das gilt aber nur,

wenn in der aktuellen Verordnung keine Ausnahme steht.

Aktuell bedeutet: Die Verordnung gilt jetzt.

  • wenn Sie aus einem Risiko-Gebiet im Ausland nach Rheinland-Pfalz reisen.

Die Quarantäne dauert 10 Tage.

 

Wichtig:

Sie müssen sofort nach der Reise das Gesundheits-Amt anrufen.

Dem Gesundheits-Amt müssen Sie sagen,

dass Sie in einem Risiko-Gebiet im Ausland waren.

Wenn Sie Symptome haben,

müssen Sie das auch dem Gesundheits-Amt sagen.

Symptome haben bedeutet:

Man spürt die Krankheit im Körper.

Sie müssen dann einen Corona-Test machen.

 

Das ist neu seit dem 11. Januar 2021:

Wer aus einem Risiko-Gebiet kommt,

muss einen Corona-Test machen.

Die Person kann den Corona-Test machen,

bevor sie nach Rheinland-Pfalz kommt.

Der Test darf nicht älter sein als 48 Stunden.

Oder die Person macht den Test sofort,

wenn sie nach Rheinland-Pfalz gekommen ist.

 

Diese Menschen müssen nicht in Quarantäne

Es gibt auch Ausnahmen.

Das bedeutet:

Manche Menschen müssen nicht in Quarantäne,

obwohl Sie aus einem Risiko-Gebiet nach Rheinland-Pfalz kommen.

 

Zum Beispiel:

  • Menschen, die nur auf der Durchreise sind.

    Durchreise bedeutet:

    Die Menschen fahren nur durch Rheinland-Pfalz,

    bleiben aber nicht in Rheinland-Pfalz.

    Weil die Menschen an einen anderen Ort wollen.

  • Menschen,

    die in Rheinland-Pfalz einen Menschen aus der Familie pflegen.

  • Menschen, die aus einem Risiko-Gebiet im Ausland nach

    Rheinland-Pfalz kommen und das geteilte Sorge-Recht haben.

    Geteiltes Sorge-Recht bedeutet:

    Ein Paar ist getrennt und teilt sich die Erziehung von den Kindern.

  • Menschen, die für die Ausbildung oder das Studium reisen müssen.

  • Menschen, die in Rheinland-Pfalz leben und nur kurz in einem Risiko-Gebiet waren.

    Kurz heißt: weniger als 72 Stunden.

Wichtig:

Wenn Sie aus einem Risiko-Gebiet in Deutschland nach Rheinland-Pfalz kommen,

müssen Sie nicht in Quarantäne.

 

Das ist wichtig:

Jeder einzelne Mensch in Rheinland-Pfalz kann mithelfen,

dass nicht noch mehr Menschen COVID-19 bekommen.

Das geht nur, wenn sich alle Menschen an die Regeln halten.

Deshalb sollen sich die Menschen an die Quarantäne-Regeln halten.

Das Gesundheits-Amt schaut,

ob sich die Menschen in Quarantäne an die Regeln halten.

Wer sich nicht an die Regeln hält, kann eine Strafe bekommen.

 

Wo findet die Quarantäne statt?

Für die Quarantäne ist das wichtig:

Der Raum soll so sein,

dass Sie dort keinen Kontakt zu anderen Menschen haben.

Während der Quarantäne ist es nicht erlaubt,

dass Besuch zu Ihnen kommt.

Wenn Sie Zuhause in Quarantäne sind, ist das wichtig:

Sie sollen möglichst wenig Kontakt zu den Menschen haben,

die mit Ihnen zusammen wohnen.

 

Was ist ein Risiko-Gebiet?

Ein Risiko-Gebiet ist ein Ort außerhalb von Deutschland.

Zum Beispiel: ein anderes Land.

An diesem Ort ist das Risiko hoch,

dass Sie sich mit dem Corona-Virus anstecken.

Das Robert-Koch-Institut sagt, welcher Ort ein Risiko-Gebiet ist.

Das Robert-Koch-Institut hat eine Liste gemacht.

In der Liste können Sie sehen, wo ein Risiko-Gebiet ist.

Die Liste ist auf der Internet-Seite vom Robert-Koch-Institut.

Wenn Sie mit der Maus hier klicken,

kommen Sie auf die Internet-Seite vom Robert-Koch-Institut.

 

Was mache ich, wenn ich im Ausland in einem Risiko-Gebiet war?

Sie waren in den letzten zehn Tagen in einem Risiko-Gebiet im Ausland.

Jetzt kommen Sie nach Rheinland-Pfalz.

Ein anderes Wort für nach Rheinland-Pfalz kommen ist Einreise.

Dann gilt für Sie:

  • Sie müssen sofort in Quarantäne gehen.

  • Sie müssen einen Corona-Test machen.

    Den Test können Sie vor der Einreise machen.

    Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein

    Sie können den Test auch direkt nach der Einreise machen.

  • Sie müssen dem Gesundheits-Amt Bescheid sagen.

So können Sie dem Gesundheits-Amt Bescheid sagen:

Im Internet:

Sie können schon vor Ihrer Reise in das Risiko-Gebiet über das Internet Bescheid sagen:

Dafür müssen Sie sich auf dieser Internet-Seite anmelden:

https://einreiseanmeldung.de

Dort können Sie ein Formular ausfüllen.

Das Formular müssen sie bei Ihrer Reise mitnehmen und vorzeigen.

Zum Beispiel an der Grenze.

Sie können das Formular ausdrucken.

Oder im Handy speichern.

 

Mit einem Formular aus Papier:

Vielleicht geht die Anmeldung über das Internet nicht bei Ihnen.

Dann können Sie sich das Formular im Internet ausdrucken und ausfüllen.

Das Formular müssen Sie bei Ihrer Reise mitnehmen und vorzeigen.

Zum Beispiel an der Grenze.

Nach Ihrer Reise müssen Sie das Formular dem Gesundheits-Amt geben.

 

Das Formular ist auf der Internet-Seite vom Bundesgesundheitsministerium.

Wenn Sie mit der Maus hier klicken,

kommen Sie zu dem Formular.

 

Darf ich auf der Durchreise anhalten, um auf Toilette zu gehen?

Manchmal ist es so:

Die Menschen aus einem Risiko-Gebiet fahren durch Rheinland-Pfalz.

Obwohl sie ein anderes Ziel haben.

Dazu sagt man: Durchreise.

Es kann sein,

dass die Menschen auf der Durchreise in Rheinland-Pfalz zur Toilette müssen.

Das ist erlaubt.

Aber es ist wichtig,

dass Sie dabei möglichst keinen Kontakt zu anderen Menschen haben.

 

Was ist, wenn ich mich nicht an die Corona-Regeln halte?

Alle Menschen in Rheinland-Pfalz sollen sich an die Corona-Regeln halten.

Wenn Sie sich nicht an die Corona-Regeln halten,

können Sie eine Strafe bekommen.

 

Welche Menschen sollen den Corona-Test machen?

Welchen Plan gibt es für die Corona-Tests in Rheinland-Pfalz?

In Rheinland-Pfalz gibt es einen Plan für die Corona-Tests.

In dem Plan steht zum Beispiel:

Es werden auch Menschen getestet, wenn Sie keine Symptome haben.

Aber nur, wenn Sie einen Menschen getroffen haben,

der das Corona-Virus hat.

 

Welche Menschen müssen einen Corona-Test machen?

Es gibt Regeln, welche Menschen einen Corona-Test machen sollen.

Die Regeln können sich ändern.

Zum Beispiel:

  • Es gibt viel mehr Menschen, die COVID-19 haben.

  • Es gibt viel weniger Menschen, die COVID 19 haben.

 

Ob jemand einen Test machen soll, entscheiden

  • das Gesundheits-Amt

  • der Arzt der Person, die den Test machen soll

 

Zum Beispiel wird ein Mensch getestet,

  • wenn er Symptome von COVID-19 hat.

  • wenn er einen Menschen getroffen hat, der COVID-19 hat.

    Zum Beispiel in der Familie.

  • wenn die Corona-App sagt,

    dass er Kontakt mit einer erkrankten Person hatte.

  • wenn er in einer Einrichtung war,

    in der auch ein erkrankter Mensch war.

Zum Beispiel:

  • in einer Arzt-Praxis

  • in einer Schule oder KITA

  • in einer Not-Unterkunft oder einem Asylbewerber-Heim

  • wenn er in einer Einrichtung ist,

    in der besonders gefährdete Menschen sind.

Zum Beispiel: Altenheim oder Krankenhaus

  • wenn er in einem Pflegeheim wohnt.

  • wenn er in einem Pflegeheim oder Krankenhaus arbeitet.

 

Wo kann ich in Rheinland-Pfalz einen Corona-Test machen?

Menschen mit Symptomen können an diesen Orten einen Corona-Test machen:

  • Arzt-Praxis

  • Besondere Corona-Einrichtungen:

  • Fieber-Ambulanzen

  • Corona-Praxis und Corona-Ambulanz

  • Corona-Sprechstunde

 

Im Internet gibt es eine Liste.

Auf der Liste steht, wo es in Rheinland-Pfalz Fieber-Ambulanzen gibt.

Wenn Sie mit der Maus hier klicken,

kommen Sie zu der Liste im Internet.

Die Liste ist auf der Internet-Seite

vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie.

 

Manchmal haben Menschen keine Symptome.

Dann kann dieser Mensch trotzdem einen Corona-Test machen.

Der Corona-Test findet dann auch in den besonderen Einrichtungen statt.

Und zusätzlich in Test-Zentren in der Nähe.

Der Corona-Test kann dieser Mensch aber nur machen,

wenn der Arzt oder das Gesundheits-Amt das sagt.

 

Kostet der Corona-Test Geld?

Für viele Menschen kostet der Corona-Test kein Geld.

Zum Beispiel:

  • wenn der Arzt oder die Ärztin oder das Gesundheits-Amt das sagt.

  • wenn der Mensch an COVID-19 erkrankt ist.

  • wenn der Mensch einen Menschen getroffen hat,

    der COVID-19 hat.

  • wenn der Mensch in einem bestimmten Beruf arbeiten und dort viele Menschen trifft.

Zum Beispiel:

  • im Bereich Bildung oder Gesundheit

  • in Krankenhäusern und Pflegeheimen

  • im Bereich der Eingliederungshilfe

In der Eingliederungshilfe helfen Menschen anderen Menschen mit einer Einschränkung.

Manchmal ist der Corona-Test auch für Menschen kostenlos,

die aus einem Risiko-Gebiet im Ausland nach Rheinland-Pfalz kommen.

 

Ich will wissen: Hatte ich schon das Corona-Virus?

Manche Menschen wollen wissen:

  • Hatte ich schon das Corona-Virus und habe es nicht gemerkt?

  • Bin ich jetzt immun, weil ich das Corona-Virus schon hatte?

Immun bedeutet:

Man kann eine Krankheit nicht nochmal bekommen,

weil man die Krankheit schon hatte.

Aber:

Es gibt aber noch keinen Test, der das genau sagen kann.

 

Was ist ein Antikörper-Test?

Wer bezahlt den Anti-Körper-Test?

Ein Antikörper-Test sieht im Blut,

ob ein Mensch das Corona-Virus schon hatte.

Und ob ein Mensch jetzt das Corona-Virus hat.

Aber das funktioniert erst 10 Tage nachdem man krank geworden ist.

Manchmal ist es so:

Ein Mensch hat das Corona-Virus.

Aber, das kann man im Blut noch nicht sehen.

Weil beim Corona-Virus dauert es 10 bis 14 Tage bis man die Krankheit im Blut sehen kann.

Deswegen sind dann andere Tests manchmal besser.

Zum Beispiel, wenn man sehen will,

ob eine Person jetzt das Corona-Virus hat.

Die Antikörper-Tests müssen die Menschen selber bezahlen.

 

Ich war in einem Risiko-Gebiet im Ausland:

Was gilt nun für mich?

Wenn ein Mensch aus einem Risiko-Gebiet im Ausland kommt,

muss er

  • in Quarantäne

  • einen Corona-Test machen.

Quarantäne bedeutet, der Mensch

  • muss sofort in seine Wohnung fahren.

    Das bedeutet:

    Keinen Umweg machen.

    Zum Beispiel zum Einkaufen.

  • darf 10 Tage nicht aus der Wohnung gehen.

  • darf keine anderen Menschen zu sich einladen.

Es gibt Menschen, die keine eigene Wohnung haben.

Zum Beispiel:

Menschen, die zum Arbeiten nach Rheinland-Pfalz kommen.

Diese Menschen müssen in eine Unterkunft gehen,

wo sie alleine sein können.

Zum Beispiel:

Gäste-Wohnung.

In der Gäste-Wohnung gelten die selben Regeln

wie in einer eigenen Wohnung.

Außerdem muss sich der Mensch direkt

bei dem Gesundheits-Amt von der Stadt oder dem Kreis melden.

Dafür gibt es im Internet ein Formular.

Das Formular heißt Einreise-Anmeldung.

Das Formular hat die Bundes-Regierung gemacht.

Das Formular muss der Mensch ausfüllen.


Gibt es Ausnahmen von der Quarantäne-Pflicht?

Es gibt Ausnahmen bei den Regeln für manche Menschen,

die aus dem Ausland einreisen.

Für diese Menschen gelten die Regeln für die Quarantäne-Pflicht nicht.

Die Menschen müssen auch keinen Corona-Test machen.

Die Ausnahmen gelten für Menschen, die

  • nur durch Rheinland-Pfalz durchfahren.

    Die Menschen sind auf der Durchreise.

Die Menschen bleiben nicht in Rheinland-Pfalz.

  • nur kurz im Ausland waren.

    Kurz ist: weniger als 72 Stunden

  • nur kurz in Deutschland bleiben.

    Kurz bedeutet dann: weniger als 24 Stunden

  • Menschen, die jeden Tag zwischen Deutschland

    und einem anderen Land hin- und herfahren.

    Zum Beispiel:

  • für die Arbeit

  • für das Studium

  • für die Ausbildung

Dann brauchen die Menschen aber eine Bescheinigung von

  • dem Arbeitgeber

  • der Schule

  • oder der Universität

In der Bescheinigung steht:

  • Es ist wichtig, dass die Menschen zur Arbeit kommen.

  • Oder zur Ausbildung. Oder zum Studium.

  • Es wird aufgepasst, dass es einen Schutz vor Corona gibt.

Die Ausnahmen sind auch für weitere Menschen.

 

Wichtig:

Die Menschen müssen einen negativen Corona-Test haben.

Der Test sagt: Die Menschen haben keinen Corona-Virus.

  • Menschen, die enge Verwandte besuchen.

    Zum Beispiel:

    Eltern

    Kinder

    Dazu sagt man:

    Verwandte 1. Grades

    oder: Bruder oder Schwester

    Großeltern

    Enkel

    Dazu sagt man:

    Verwandte 2. Grades

  • Menschen, die für die Gesundheit eine

    dringende medizinischen Behandlung brauchen.

  • Menschen, die eine besonders wichtige Arbeit machen.

    Zum Beispiel:

  • Ärzte und Ärztinnen

  • Pflegekräfte

  • Richter und Richterinnen

  • Politiker und Politikerinnen, die im Parlament arbeiten

  • Mitarbeiter von der Polizei

  • Menschen, die für den Beruf unbedingt nach Rheinland-Pfalz kommen müssen

    Wichtig: Die Menschen dürfen höchstens 5 Tage bleiben.

  • Menschen, die für den Beruf unbedingt in ein Risiko-Gebiet im Ausland müssen

    Wichtig: Die Zeit im Ausland darf höchstens 5 Tage sein.

Das ist bei diesen Regeln wichtig:

Das Gesundheits-Amt darf aber auch anders entscheiden.

 

Was ist, wenn ich im Ausland im Urlaub war?

Wer aus dem Urlaub im Ausland zurück kommt,

muss nur in Quarantäne,

wenn der Urlaub in einem Risiko-Gebiet war.

Urlauber müssen nicht in Quarantäne, wenn

  • der Urlaub in einem Gebiet war,

    das kein Risiko-Gebiet ist

  • die Menschen keine Krankheits-Anzeichen von COVID-19 haben.

    Zum Beispiel:

    Husten

    Fieber

    Probleme beim Atmen

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