Informationen zur Corona-Schutzimpfung in Rheinland-Pfalz
Der Start der Impfungen gegen das Coronavirus bedeutet den Anfang vom Ende der Pandemie. Rheinland-Pfalz ist dabei gut aufgestellt: Die Impfungen in unseren Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und den 32 Impfzentren im Land laufen gut. Durch die Verzögerungen bei der Impfstoffproduktion bekommen wir vom Bund allerdings im Moment nicht so viele Impfdosen, wie wir jede Woche verimpfen könnten. Sie können sich jedoch sicher sein: Den Impfstoff, den wir bekommen, verimpfen wir zeitnah und zuverlässig.
Doch wer kann bereits geimpft werden? Wo melde ich oder meine Angehörigen mich für einen Termin an und wo werde ich geimpft? Wie wirken die Impfstoffe, sind sie sicher?
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Corona-Schutzimpfung bei uns im Land.
Wann bin ich dran?
Da Rheinland-Pfalz vom Bund nur eine begrenzte Menge an Impfstoffdosen zur Verfügung steht, gelten drei wesentliche Priorisierungen, nach denen die Impfstoffvergabe zunächst erfolgt:
- Impfgruppe I: Höchste Priorität
- Impfgruppe II: Hohe Priorität
- Impfgruppe III: Erhöhte Priorität
- Impfgruppe IV: Gesunde Personen unter 60 Jahren
Zu welcher Gruppe Sie gehören, sehen Sie auf dem Schaubild oder bei den FAQs unter "Anmeldung und Terminvergabe".
Eine detaillierte Liste des Gesundheitsministeriums zu den kommenden Impfangeboten finden Sie hier.
#ÄrmelHochRLP: Anmeldung und Terminvergabe
Prüfen Sie zunächst, ob Sie zur Gruppe der Personen gehören, die bereits in den Impfzentren geimpft werden können (siehe auch Frage: Welche Personen können bereits einen Termin im Impfzentrum ausmachen?). Informationen dazu bekommen Sie auch auf der Internetseite www.impftermin.rlp.de.
Wenn Sie zu den impfberechtigten Personen zählen, melden Sie sich bitte bei der zentralen Terminvergabestelle des Landes. (siehe: Wie bekomme ich einen Impftermin?)
Impfungen außerhalb der Impfzentren
Folgende Personengruppen erhalten ein gesondertes Angebot über die jeweilige Einrichtung und müssen sich nicht bei den Impfzentren für einen Termin registrieren:
Personen, die in Pflege- und Senioreneinrichtungen leben oder arbeiten
Sollten Sie zu einer der für den Impfstart priorisierten Gruppen zählen und in einem Pflege- oder Seniorenheim leben oder arbeiten, erfolgt die Terminvergabe für die aufsuchende Impfung eines mobilen Impfteams über die Einrichtung (siehe Wie läuft die Impfung in den Pflege- und Seniorenheimen ab?).
Personal in den Kliniken
Die rheinland-pfälzischen Kliniken können seit dem 30. Dezember 2020 eine „Eigenimpfung“ ihrer Belegschaft durchführen.
Menschen mit Behinderung
Im März und im April sollen jeweils 20.000 Menschen im System der Eingliederungshilfe geimpft werden. Wenn Einrichtungen der Eingliederungshilfe schon früher Impfbereitschaft meldeten, könnten 10.000 Impfungen sogar noch im Februar erfolgen. Insgesamt werden 48.000 Menschen aus 350 Einrichtungen und 150 Diensten in ihren Einrichtungen oder in einer der lokalen 36 Werkstätten für Behinderte und der 53 Tagesförderstätten geimpft. Menschen, die in keiner Einrichtung sind, werden in jedem Landkreis einer Selbsthilfeorganisation zugeordnet, die als Einrichtung angesehen wird und über die Impfdokumentation registriert.
Pflegepersonen von geistig oder psychisch behinderten Menschen
Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig oder psychisch behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, erhalten ebenfalls ein gesondertes Angebot über die jeweilige Einrichtung und müssen sich nicht für einen Termin im Impfzentrum registrieren.
Mitarbeitende der Polizei und des Justizvollzugs
Impfungen der Polizistinnen und Polizisten sowie Mitarbeitern des Justizvollzugs erfolgen im Modell der Eigenimpfungen über eigene Impfzentren bzw. das Vollzugskrankenhaus in Wittlich.
Es wird schrittweise geimpft – zunächst die Menschen, die ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf oder ein besonders hohes berufliches Risiko haben, sich oder schutzbedürftige Personen anzustecken
Die Reihenfolge der Impfungen der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes beruht auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI), die unter Berücksichtigung rechtlicher, ethischer und medizinischer Gesichtspunkte erstellt wurde. Eine Priorisierung ist zunächst notwendig, weil nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, um sofort alle Menschen zu impfen, die eine solche Impfung wünschen.
Wir unterteilen die in der STIKO definierten sowie in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes des Bundes festgelegten Prioritätsgruppen wie folgt:
Höchste Priorität ("Erste Gruppe")
Folgende Personengruppen können sich bereits für einen Impftermin registrieren:
- Personen ab 80 Jahren
- Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind
- z.B. Pflegekräfte,
- Ärztinnen und Ärzte,
- Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter,
- Reinigungs- und Hauswirtschaftskräfte,
- Gesetzliche Betreuer/innen,
- Mitarbeitende in Hospizen,
- Seelsorger/innen
- Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, sowie Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- oder Prüftätigkeiten ausüben
- z.B. Pflegekräfte,
- Intensivkrankenpflegerinnen und –pfleger,
- Ärztinnen und Ärzte,
- Mitarbeitende des Projekts GemeindeschwesterPlus
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem Expositionsrisiko
- wie Intensivstationen,
- Notaufnahmen, Rettungsdienste,
- First-Responder, Notfallseelsorger
- als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung,
- SARS-CoV-2-Impfzentren
und in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden
- zum Beispiel Personal in Corona-Ambulanzen, Corona- Praxen und Corona-Sprechstunden,
- Zahnärztinnen und Zahnärzte,
- niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie deren Praxismitarbeiterinnen und –mitarbeiter,
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem sehr hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen
- z.B. Beschäftigte in der Onkologie,
- Beschäftigte in der Transplantationsmedizin
- Beschäftigte in Dialyse
- Personal im Dienstleistungsbereich, welches regelmäßige Tätigkeiten in Pflegeeinrichtungen verübt
- z.B. Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Podologinnen und Podologen,
- Mitarbeitende aus Sanitätsdiensten,
- Optiker/innen,
- Hörgeräteakustiker/innen,
- Personal aus körpernahen Dienstleistungen wie Friseure und Friseurinnen,
- Betreuungsrichter/innen, Bereitschaftsdienstrichter/innen
- Rechtspfleger/innen des Betreuungsgerichts
- Berufsbetreuer/innen
- Gesetzliche Betreuer/innen
Hohe Priorität („Zweite Gruppe“)
Bitte beachten Sie: Wir starten in Rheinland-Pfalz gestaffelt schon jetzt mit den Impfungen der Prioritätsgruppe 2
Folgende Berufsgruppen und Personen können sich bereits für einen Impftermin registrieren:
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind,
- z.B. Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt,
- Personal der Blut- und Plasmaspendedienste
- Personal in Corona-Testzentren,
- Hebammen,
- Personal in therapeutischen Praxen,
- Personal bei körpernahen Dienstleistern,
- Personal in Rehakliniken,
- Personal in geriatrischen Kliniken,
- Mitarbeitende von Hausnotrufanbietern
- Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig behinderte Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
- z.B. Mitarbeitende in der Eingliederungshilfe wie
- Pflegekräfte,
- Heilerzieher/innen,
- Mitarbeitende in Hauswirtschaft, Technik, Verwaltung
- Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur
- Beschäftigte in Krematorien
- Personen, die in Obdachlosenheimen oder Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern tätig sind
- Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind
- Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung
- z.B. in Kindertagesstätten,
- Tagesmütter und -väter
- Personal in Kinder- und Jugendheimen und Kinderpflegeheimen
- Beschäftigte in Grundschulen sowie in Förderschulen
Bitte beachten Sie: Ab Samstag, 6. März können sich weitere Personen der Priorisierungsgruppe 2, zunächst online auf www.impftermin.rlp.de für einen Impftermin registrieren lassen. Dies sind:
- Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen (mit anerkanntem Pflegegrad): Die pflegebedürftigen Personen müssen entweder über 70 Jahre alt sein oder eines der u.g. Krankheitsbilder aufweisen. Mehr Informationen unter Frage: Wann können sich Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen impfen lassen?),
- bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren,
- Personen mit folgenden Vorerkrankungen:
- Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
- Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt,
- Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
- Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%),
- Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
- Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
- Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)
- Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
Vom 6. März an können sich vorerkrankte Menschen der Priorisierungsgruppe 2 über das Online-Impfportal für Termine registrieren.
Dies sind:
- Personen mit Trisomie 21,
- Personen nach Organtransplantation,
- Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
- Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt,
- Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
- Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%),
- Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
- Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
- Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40),
- Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht,
Um eine Impfung erhalten zu können, benötigen die Betroffenen eine Selbsterklärung mit ärztlichem Nachweis zur Vorlage im Impfzentrum. Die Selbsterklärung können Sie sich hier herunterladen oder auf impftermin.rlp.de sowie auf msagd.rlp.de.
Rheinland-Pfalz ermöglicht weiteren Personen der Priorisierungsgruppe 2 eine Corona-Schutzimpfung. Ab Samstag, den 6. März können sich bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen für einen Impftermin registrieren lassen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um als Kontaktperson einen Anspruch auf die Schutzimpfung zu haben:
- Bei der pflegebedürftigen Person muss ein Pflegegrad vorliegen
- Die pflegebedürftige Person darf nicht in einer Einrichtung (z.B. Pflegeheim) untergebracht sein.
- Die pflegebedürftige Person muss älter als 70 Jahre sein
- oder eines der folgenden Krankheitsbilder aufweisen:
- Trisomie 21,
- Zustand nach Organtransplantation,
- Demenz oder eine geistige Behinderung oder eine schwere psychiatrische Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
- Maligne hämatologische Erkrankung oder behandlungsbedürftige soliden Tumorerkrankung, die nicht in Remission ist oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt,
- Interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder eine andere, ähnlich schwere chronische Lungenerkrankung,
- Diabetes mellitus (mit HbA1c ~ 58 mmol/mol oder~ 7 ,5%),
- Leberzirrhose oder eine andere chronische Lebererkrankung,
- chronische Nierenerkrankung,
- Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40 Kg/m2)
- Einzelfall, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht
Die Registrierung ist zunächst online möglich auf impftermin.rlp.de und sehr zeitnah auch telefonisch. Sie erhalten schnellstmöglich einen Termin.
Für Ihren Impftermin benötigen Sie zur Vorlage im Impfzentrum das Formular „Pflegende Angehörige“, welches Sie hier , auf impftermin.rlp.de sowie auf msagd.rlp.de finden. Dieses ist dann von der Kontaktperson und der pflegebedürftigen Person zu unterschreiben.
Bitte beachten Sie, dass das Impfzentrum berechtigt ist, gegebenenfalls nach einem Nachweis zu fragen. Bitte halten Sie eine Kopie des Bescheides der Pflegekasse über die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit bereit. Eine Bescheinigung der Krankenkasse ist nicht notwendig.
Rheinland-Pfalz ermöglicht weiteren Personen der Priorisierungsgruppe 2 eine Corona-Schutzimpfung. Ab Samstag, den 6. März können sich bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren über das Online-Impfportal für Termine registrieren und erhalten schnellstmöglich einen Termin.
Die Registrierung ist zunächst online möglich auf impftermin.rlp.de und sehr zeitnah auch telefonisch.
Für Ihren Impftermin benötigen Sie zur Vorlage im Impfzentrum das Formular „Kontaktperson für Schwangere“, welches Sie hier, auf impftermin.rlp.de sowie auf msagd.rlp.de finden. Dieses ist dann von der Kontaktperson und der Schwangeren zu unterschreiben.
Bitte beachten Sie, dass das Impfzentrum berechtigt ist, gegebenenfalls nach einem Nachweis zu fragen. Bitte halten Sie deshalb eine Kopie des Mutterpasses oder der Schwangerschaftsbescheinigung bereit.
Wir werden die Öffentlichkeit rechtzeitig informieren, wenn sich weitere Personengruppen impfen lassen können.
Die nach der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes festgelegten Gruppen finden sie hier https://www.gesetze-im-internet.de/coronaimpfv_2021-02/__3.html
und im Schaubild „Wann bin ich dran“ oben auf der Seite.
Weitere konkrete Beispiele für Zuordnungen der Gruppe 3 finden Sie zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle.
Bitte beachten Sie, dass zunächst nur Personen, die der am höchsten priorisierten Gruppe laut Coronavirus-Impfverordnung des Bundes angehören, einen Termin beantragen können (siehe: Welche Personen können einen Impftermin ausmachen?)
Sollten Sie zu einer der für den Impfstart priorisierten Gruppen gehören und nicht in einer Pflege- und Senioreneinrichtung leben, erfolgt die Impfung in einem Impfzentrum.
Es gibt die Möglichkeit, online oder telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Die telefonische Terminvergabestelle ist unter der Nummer 0800 / 57 58 100 montags bis freitags von 7 bis 23 Uhr und an den Wochenenden von 10 bis 18 Uhr erreichbar.
Diese wie auch andere 0800-Telefonnummern sind kosten- und barrierefrei für hörbehinderte Menschen mit Schriftdolmetschung oder Gebärdensprachdolmetschung über den Tess-Relay-Service zu erreichen. Hier gelangen Sie zur Anmeldung.Hier erhalten Sie weitere Informationen. Bitte beachten Sie, dass Sie keine Termine unter der 116117 ausmachen können.
Aufgrund der aktuell hohen Nachfrage empfehlen wir, zu den Randzeiten anzurufen oder sich, wenn möglich, online für einen Termin zu registrieren: www.impftermin.rlp.de. Die kann auch mit der Hilfe von Freunden oder Verwandten geschehen.
Die Terminvergabe für die Corona-Schutzimpfung erfolgt über ein intelligentes System, das die endgültige Priorisierung der STIKO sowie die vorhandenen Impfstoffressourcen berücksichtigt.
Ja, dies ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.
Sammeltermin für zwei Personen
Auf dem Registrierungsformular unter www.impftermin.rlp.de ist dafür die Option „Sammeltermin für zwei Personen“ anzuwählen.
Eine Anmeldung ist hierbei nur möglich, wenn beide Personen für die Impfung zugelassen sind, also der aktuell priorisierten Gruppe angehören und wenn für beide registrierten Personen derselbe Impfstoff verabreicht werden kann, also beide anzumeldenden Personen zwischen 18 und 65 oder beide Personen über 65 Jahre alt sind.
Sammeltermin für bis zu 15 Personen (nur Personal eines Arbeitgebers)
Es ist außerdem inzwischen möglich, sich für einen Sammeltermin bis maximal 15 Personen zu registrieren. Diese Möglichkeit ist ausschließlich Personal eines gemeinsamen Arbeitgebers vorbehalten, z. B. Personal einer medizinischen Einrichtung.
Auf dem Registrierungsformular unter www.impftermin.rlp.de ist dafür die Option „Sammeltermin für bis zu 15 Personen (Nur Personal eines Arbeitgebers)“ anzuwählen. Eine Anmeldung ist hierbei nur möglich, wenn alle Personen für die Impfung zugelassen sind, also der aktuell priorisierten Gruppe angehören und wenn für alle registrierten Personen derselbe Impfstoff verabreicht werden kann, also alle anzumeldenden Personen zwischen 18 und 65 oder alle Personen über 65 Jahre alt sind.
Zur Absage Ihrer Impftermine wenden Sie sich bitte an die Rufnummer 0800/5758100 oder stornieren Sie Ihre Termine unter: https://impftermin.rlp.de/stornierung/
Es können nur Terminpaare vergeben werden, das heißt der 1. und 2. Impftermin werden gemeinsam für Sie reserviert. Eine Absage eines einzelnen Termins dieses Terminpaares ist nicht möglich. Wenn eine Absage Ihrerseits erforderlich ist, werden beide Termine gemeinsam storniert.
Bei einer Absage über die Hotline, halten Sie bitte Ihre Vorgangsnummer (diese erhalten Sie bei Registrierung über das Online-Formular) oder Ihre Impfnummer bereit. Die Impfnummer finden Sie auf dem Terminbestätigungsschreiben oben rechts unter dem QR-Code.
Bei einer Absage über die Webseite https://impftermin.rlp.de/stornierung/ teilen Sie bitte ebenfalls Ihre Vorgangsnummer (soweit vorhanden) und Ihre Impfnummer mit.
Bereits vergebene Termine können aus organisatorischen Gründen nicht verschoben werden. Sie müssen in diesem Fall Ihre Termine stornieren und anschließend neue Termine vereinbaren.
Jeder Postleitzahlenbereich in Rheinland-Pfalz ist einem Impfzentrum zugeordnet. Eine freie Auswahl des Impfzentrums ist aktuell aus logistischen Gründen nicht möglich. Es gilt generell das Wohnortprinzip. Das heißt, die Impfung erfolgt im Impfzentrum des Heimatkreises beziehungsweise der Heimatstadt. Es gibt allerdings Ausnahmen. Personen, die berufsbedingt priorisiert impfberechtigt sind und
- in einem anderen Bundesland leben, aber bei einem rheinland-pfälzischen Arbeitgeber arbeiten,
- oder in Grenzregionen der Nachbarländer (Luxemburg, Belgien oder Frankreich) leben, aber bei einem rheinland-pfälzischen Arbeitgeber arbeiten, können im Impfzentrum in der Stadt / dem Kreis des Arbeitgebers geimpft werden.
Bei der Registrierung geben Sie bitte bei Ihren Stammdaten Ihre eigene Wohnadresse ein. Wenn diese außerhalb von Rheinland-Pfalz liegt, so öffnet sich ein neues Feld, in dem Sie die Adressdaten Ihres Arbeitgebers eingeben. Sie erhalten dann Impftermine in dem Impfzentrum, welchem die Adresse Ihres Arbeitgebers zugewiesen ist. Voraussetzung ist die Vorlage einer entsprechenden Arbeitgeberbescheinigung beim Impftermin.
Durch die Novellierung der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) des Bundes vom 08. Februar 2021 haben Menschen mit Vorerkrankungen den Anspruch auf einer Corona-Schutzimpfung mit hoher Priorität (§ 3) und erhöhter Priorität (§ 4). Mit Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses über das Vorliegen eines sehr hohen oder hohem Risikos für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei Personen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe j sowie Personen nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe i CoronalmpfV, können Ansprüche auf eine Impfung im Einzelfall gelten gemacht werden. Dieses ärztliche Zeugnis kann vom Hausarzt ausgestellt werden. Die Ärzte wurden über die Landesärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung hierzu beauftragt und stellen ein entsprechendes ärztliches Zeugnis zur Vorlage im Impfzentrum aus.
Impfung in den Impfzentren
Vor Ort durchlaufen Sie die folgenden Stationen in den sogenannten Impstraßen: Registrierung, Aufklärung, Impfung, Eintrag im Impfpass und Beobachtung durch medizinisches Personal. Mit der Terminbestätigung zu Ihrem Impftermin erhalten Sie weitere, detaillierte Informationen zum Ablauf der beiden Impftermine in Ihrem Impfzentrum.
Die Impfzentren befinden sich an diesen Standorten:
Altenkirchen | Wissen |
Ahrweiler | Grafschaft-Gelsdorf |
Alzey-Worms | Alzey |
Bad Dürkheim | Bad Dürkheim |
Bad Kreuznach | Bad Sobernheim |
Bernkastel-Wittlich | Wittlich |
Birkenfeld | Idar-Oberstein (Nahbollenbach) |
Bitburg-Prüm | Bitburg |
Cochem-Zell | Landkern |
Donnersbergkreis | Kirchheimbolanden |
Frankenthal | Frankenthal |
Germersheim, Südliche Weinstraße | Wörth am Rhein / Industriegebiet am Oberwald |
Kaiserslautern Stadt und Kreis | Kaiserslautern / Werksgelände Opel |
Koblenz | Koblenz – Oberwerth |
Kusel | Kusel |
Landau in der Pfalz, Südliche Weinstraße | Landau in der Pfalz |
Ludwigshafen am Rhein | Ludwigshafen am Rhein |
Mainz | Mainz – Gonsenheim |
Mainz-Bingen | Ingelheim |
Mayen-Koblenz | Polch |
Neustadt an der Weinstraße | Neustadt an der Weinstraße |
Neuwied | Oberhonnefeld |
Pirmasens und Südwestpfalz | Pirmasens |
Rhein-Hunsrück-Kreis | Simmern |
Rhein-Lahn-Kreis | Lahnstein |
Rhein-Pfalz-Kreis | Schifferstadt |
Speyer | Speyer |
Trier und Trier-Saarburg | Trier |
Vulkaneifel | Hillesheim |
Westerwaldkreis | Hachenburg |
Worms | Worms |
Zweibrücken | Zweibrücken |
Zu den Vorgaben zur Errichtung der 31 Impfzentren in Rheinland-Pfalz gehörte auch die Umsetzung der Barrierefreiheit. Da es sich um Bestandsgebäude handelt, müssen einige Standorte noch nachgerüstet werden. Die Wege in den Impfzentren sind ebenerdig oder es sind Aufzüge vorhanden. Beschilderungen sind groß und deutlich erkennbar angebracht.
Spezifische Nachfragen zur Barrierefreiheit in dem für sie zuständigen Impfzentrum können Bürger beispielsweise an das jeweilige Bürgerbüro der Kreis- bzw. Stadtverwaltung richten.
Für Menschen mit Behinderung ist es immer hilfreich, sich begleiten zu lassen. Das gilt auch für ältere Menschen. Die Begleitregelung gilt immer für eine Begleitperson pro Impfling.
Wir gehen momentan davon aus, dass dem Großteil der Bürgerinnen und Bürger die Fahrt zum Impfzentrum selbst oder mit Hilfe von Verwandten, Freunden oder Nachbarn möglich ist.
Wo dies nicht möglich ist, kann vor Ort auf unterschiedliche Unterstützungsangebote zugegriffen werden. Hierbei ist selbstverständlich stets auf die Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen zu achten.
Hinsichtlich einer möglichen Beförderung des betroffenen Personenkreises gilt es, die folgenden Konstellationen zu unterscheiden:
1. Krankenbeförderung
Bei der Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 handelt es sich um eine Leistung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 SGB V (Leistung der Krankenkassen).
Daher empfiehlt der GKV Spitzenverband, die Fahrkosten zum nächstgelegenen Impfzentrum gemäß § 60 SGB V für gesetzlich Versicherte zu übernehmen, sofern die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 SGB V vorliegen.
Diese sind:
• Schwerbehindertenausweis mit MZ aG, H oder Bl
• Pflegegrad 3 und Mobilitätseinschränkung bzw. MZ G
• Pflegegrad 4 oder 5.
Auf Nachfrage durch das Ministerium des Innern und für Sport, teilten die rheinland-pfälzischen Krankenkassen mit, dass dieser Empfehlung gefolgt wird.
Sollte zur Beförderung ein Taxi oder ein anderes höherwertiges Transportmittel erforderlich sein, bedarf es zum Nachweis des medizinisch erforderlichen Transportmittels jedoch vorab einer Verordnung einer Krankenbeförderung von der sonst behandelnden Ärztin oder dem sonst behandelnden Arzt.
Ein Anspruch auf Fahrkosten besteht ferner für Versicherte, die sich parallel zur Corona-Impfung über einen längeren Zeitraum in einer ambulanten Behandlung befinden und daher einen Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 8 Abs. 4 KrTRL haben. Eine Verordnung einer Krankenbeförderung muss ebenfalls zuvor vom Hausarzt ausgestellt werden.
2. Kommunale und ehrenamtliche Fahrdienste
Bürgerbusse
Mit dem Projekt "Bürgerbusse Rheinland-Pfalz" wurden ca. 80 Bürgerbusse in rheinland-pfälzischen Orts- und Verbandsgemeinden eingerichtet. Teilweise werden hiermit ganze Landkreise flächendeckend versorgt. Eine Übersicht findet sich unter http://www.buergerbus-rlp.de
Es ist daher naheliegend, diese bestehende und eingespielte Struktur ebenfalls für den Transport zum Impfzentrum heranzuziehen, weshalb Bürgerbusse vielerorts bereits Fahrdienste zum Impfen anbieten.
Wir möchten daher ausdrücklich dafür werben, die bei Ihnen eingesetzten Bürgerbusse unter Beachtung der allgemeinen Hygienemaßnahmen ebenfalls zur Beförderung zu den Impfzentren einzusetzen und das Angebot entsprechend an die Bevölkerung zu kommunizieren.
Ehrenamtliche Fahrdienste
Zudem gibt es in vielen Gemeinden ehrenamtliche Fahrdienste, die von den Kommunen oder aber Verbänden, Vereinen und Initiativen angeboten werden. Viele Kommunen haben darüber hinaus Anlaufstellen oder Hotlines eingerichtet, bei denen sich die betroffenen Personen informieren können und Kontakt zu Helfenden bekommen.
Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz hat eine Liste mit allen bislang dort bekannten Anlaufstellen erstellt. Die Liste wird ständig aktualisiert und erweitert. Sie können sie hier einsehen:
www.zusammenland.rlp.de
Darüber hinaus wurden zahlreiche Nachbarschaftsinitiativen und -netzwerke etabliert, über welche Freiwillige entsprechende Unterstützungsangebote – wie beispielsweise Fahrdienste – anbieten.
Sie können eine Begleitperson zum Impfzentrum mitbringen, sofern es erforderlich ist.
Auch Personen ohne Impfpass werden geimpft - den zu impfenden Personen wird eine Impfbescheinigung in Papierform zur Verfügung gestellt.
Sicher gegen Corona
Jeder Impfstoff muss sicher, wirksam und gut erprobt sein, bevor er eine Marktzulassung in der EU bzw. in Deutschland erhält. Diesen Nachweis muss der Hersteller in vorklinischen Untersuchungen und klinischen Prüfungen erbringen.
In Deutschland erfolgt die Zulassung eines Impfstoffs nur dann, wenn er alle drei Phasen des klinischen Studienprogramms besteht. Diese nationalen und internationalen Qualitätsstandards gelten – wie bei allen anderen Impfstoff-Entwicklungen – auch bei der Zulassung einer Corona-Schutzimpfung. Bis vor wenigen Jahren hätten Beteiligte für das Durchlaufen aller Etappen bis zu 20 Jahre angesetzt. Doch neue Technologien, Vorerfahrung mit Impfstoffprojekten gegen verwandte Viren (z.B. MERS-CoV) und das intensive Zusammenarbeiten mit den verantwortlichen Behörden ermöglichen, so schnell wie noch nie einen Impfstoff zu entwickeln, der den Qualitätsanforderungen entspricht.
In Deutschland sind bislang drei Impfstoffe gegen das Corona-Virus zugelassen (Stand 3. Februar). Dabei handelt es sich um die Vakzine der Pharmaunternehmen Biontech/Pfizer, Moderna und Astrazeneca.
Die Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna sind sogenannte mRNA Impfstoffe.
Beim Impfstoff von Astrazeneca handelt es sich um einen so genannten vektorbasierten Impfstoff.
Weitere Informationen zur Wirkungsweise und Unbedenklichkeit der Impfstoffe: https://www.zusammengegencorona.de/impfen/so-sicher-ist-die-corona-schutzimpfung.
Weitere Fragen rund um die Corona-Impfung
Nein. Es gibt in Deutschland keine generelle Impfpflicht. Davon ausgenommen ist nur die von der der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Masern-Impfung. Die muss seit dem 1. März 2020 bei allen Kindern ab dem ersten Geburtstag vorgewiesen werden, wenn sie in die Kindergärten oder in die Schulen kommen.
Wir unterscheiden hier zwischen asymptomatisch infizierten Personen und symptomatischen (erkrankten) Personen.
1. asymptomatisch infizierte Personen:
Alle Personen, die bereits asymptomatisch, also ohne Krankheitsanzeichen, mit dem Coronavirus infiziert waren, können in Rheinland-Pfalz eine Impfung gegen das Virus erhalten, sofern keine Kontraindikationen vorliegen.
2. symptomatische (erkrankte) Personen:
Ehemals an COVID-19 erkrankte Personen sollen unter Berücksichtigung der Priorisierung im Regelfall erst etwa 6 Monate nach Genesung geimpft werden, denn es ist von einem temporären Schutz nach durchgemachter Erkrankung auszugehen.
Das Vorliegen einer akuten, insbesondere fieberhaften Erkrankung stellt eine Kontraindikation dar, sodass in diesem Fall nicht geimpft werden darf.
Die Impfung kann in allen Einrichtungen erfolgen, die der Koordinierungsstelle des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) Impfbereitschaft gemeldet haben. Die Impfung erfolgt entweder über die mobilen Impfteams oder in Eigenorganisation der Einrichtungen. Diese können in Zusammenarbeit mit einer Hausärztin und einem Hausarzt sowie einer Apothekerin und einem Apotheker vor Ort Impfungen in Eigenorganisation durchführen. Die Impfstofflieferung für diese Impfungen erfolgt ebenfalls über die Koordinierungsstelle des DRK.
Als eines der ersten Bundesländer startet Rheinland-Pfalz mit einer Pilotphase die Impfung von über 80-Jährigen, die aus gesundheitlichen Gründen immobil zuhause sind.
Bislang gab es für diese Personengruppe bundesweit keine Möglichkeit geimpft zu werden. Das Problem war, dass kein Impfstoff zur Verfügung stand, dessen Handhabung praktikabel für eine Impfung in der Häuslichkeit war.
Inzwischen hat die Firma Biontech die Handlungsempfehlungen für seinen Impfstoff aktualisiert und das Paul-Ehrlich-Institut hat ebenfalls bestätigt, dass ein Transport des verdünnten Impfstoffes unter gewissen Voraussetzungen möglich ist.
Auf dieser Basis hat das Gesundheitsministerium ein Impfkonzept mit dem rheinland-pfälzischen Hausärzteverband und der Kassenärztlichen Vereinigung erarbeitet, mit dem künftig auch Menschen über 80 Jahren, die aus gesundheitlichen Gründen immobil sind und ihr Haus nicht verlassen können, ein Impfangebot unterbreitet werden soll.
Am 1. März starten wir zunächst eine Pilotphase in vier Hausarztpraxen im Land. Wir sind zuversichtlich, dass die Pilotphase erfolgreich verläuft und dass wir dann sehr zeitnah landesweit starten können.
Die vier Pilotpraxen befinden sich in Rheinhessen (55234 Wendelsheim), der Eifel (54634 Bitburg), in Mayen-Koblenz (56727 Mayen) sowie der Pfalz (66981 Münchweiler an der Rodalb).
Nein, eine Wahlmöglichkeit zwischen den Impfstoffen besteht für die Impflinge nicht. Es wird eine Zuteilung anhand verschiedener Kriterien wie Wirksamkeit, Verfügbarkeit und weiterer Parameter vorgenommen.
Die bestehenden Empfehlungen (AHA-Regel einhalten, Lüften und wenn möglich Corona-Warn-App benutzen, Kontakte möglichst vermeiden) und Einschränkungen zum Infektionsschutz gelten für alle weiter.
Die Impfung ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenfrei und wird vom Staat übernommen.
Eine Impfung ist aktuell nur möglich, wenn bei Ihnen keine sogenannten Kontraindikationen vorliegen. Kontraindikationen sind Kriterien oder Umstände, die eine diagnostische oder therapeutische Maßnahme verbieten.
Bei der Impfung gegen das Coronavirus können Sie bei folgenden Kontraindikationen aktuell nicht geimpft werden:
- Sie haben eine akute behandlungsbedürftige Erkrankung, insbesondere fieberhafte Infektionskrankheit
- Altersgrenze laut Zulassung: jünger als 18 Jahre (Ausnahme BioNTech-Impfstoff 16 Jahre)
- Sie sind schwanger
- Sie haben in den letzten 2 Wochen eine andere Impfung erhalten
Wir könnten in Rheinland-Pfalz etwa 20.000 Menschen pro Tag impfen.
Durch die Verzögerungen bei der Impfstoffproduktion bekommen wir vom Bund allerdings im Moment nicht so viele Impfdosen, wie wir jeden Tag verimpfen könnten. Der limitierende Faktor für das Tempo der Impfungen ist damit leider weiterhin die Verfügbarkeit des Impfstoffs.
Auf www.corona-schutzimpfung.de finden sich weitere Informationen.
Info-Hotline und Terminvergabe des Landes für Bürgerinnen und Bürger: 0800/5758100
(erreichbar montags bis freitags von 7 Uhr bis 23 Uhr, an den Wochenenden zwischen 10 Uhr und 18 Uhr)
Diese wie auch andere 0800-Telefonnummern sind barrierefrei für hörbehinderte Menschen mit Schriftdolmetschung oder Gebärdensprachdolmetschung über den Tess-Relay-Service zu erreichen. Hier gelangen Sie zur Anmeldung und hier erhalten Sie weitere Informationen.
Info-Hotline des Bundes: 116117
Weitere Informationen zu den Impfstofftypen, zur Impfstoffzulassung und zur nationalen Impfstrategie finden Sie unter: www.zusammengegencorona.de/informieren/informationen-zum-impfen
Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz (MSAGD) unterstützt rheinland-pfälzische Behörden und Einrichtungen wie z.B. Gesundheitsämter, Fieberambulanzen (Testzentren), Impfzentren, mobile Impf-Teams und andere Gesundheitseinrichtungen bei der Koordinierung und Vermittlung freiwilliger Helferinnen und Helfer zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.
Dafür haben wir eine zentrale Landesfreiwilligen-Datenbank unter https://msagd.rlp.de/index.php?id=33571 aufgebaut, in der sich Helferinnen und Helfer registrieren können. Aus dieser zentralen Landesfreiwilligen-Datenbank akquirieren sich die genannten Stellen bedarfsgerecht ihre Unterstützung. Ob und wann Sie nach der Registrierung in einen Einsatz kommen, hängt von vielen Faktoren ab. Sofern Sie als passende Unterstützung aus dem Personenpool ausgewählt werden sollten, werden Sie direkt kontaktiert (in der Regel telefonisch).
Aktuelle Meldungen
01.03.2021| Registrierungen Berufsgruppen für Impfungen laufen erfolgreich – Impfungen starten kommende Woche
25.02.2021| Rheinland-Pfalz startet Corona-Impfungen für Berufe der Priogruppe 2
19.02.2021| Rund 20.000 neue Erstimpfungstermine vergeben – Kommende Woche 40.000 Schutzimpfungen geplant
17.02.2021| Erstimpfungen in Impfzentren wieder angelaufen
15.02.2021| Rheinland-Pfalz bleibt deutschlandweit Spitze beim Impfen
12.02.2021| Steuerungsgruppe „Impfen“ begrüßt Start der Impfungen mit AstraZeneca