Aktuell 5.402 Fälle: Anstieg um 2,3 Prozent
Fallzahlen nach Landkreisen und Städten
Überblick über Intensivbetten und Beatmungskapazitäten (DIVI)
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten
Ab 4. Mai 2020 soll eine Beschäftigung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen in den anerkannten 36 rheinland-pfälzischen Werkstätten unter bestimmten Maßgaben wieder möglich sein. Bis zum 30. April gilt zunächst weiter, dass grundsätzlich die Beschäftigung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten untersagt ist. Die Träger der Werkstätten haben nunmehr vierzehn Tage Zeit, um sich auf die neue Situation einzustellen und mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowie den anderen Partnern die notwendigen Vorbereitungen für die Wiederaufnahme des Werkstattbetriebs zu treffen.
Ab 4. Mai 2020 ist eine Beschäftigung in einer Werkstatt möglich, sofern kein individuelles erhöhtes Risiko durch eine Vorerkrankung besteht; im Zweifelsfall ist dies durch ein ärztliches Attest zu bestätigen. Wichtig ist dabei auch, dass der Besuch der Werkstatt freiwillig ist und gerade in der aktuellen Situation niemand zum Erscheinen in der Werkstatt verpflichtet werden kann.
„Die vorgesehene Regelung ermöglicht Menschen mit Behinderungen, die von der Schließung der Werkstätten betroffen sind, eine adäquate schrittweise Rückkehr zur Normalität. Dabei ist selbstverständlich und wichtig, dass erforderliche hygienische Schutzmaßnahmen eingehalten werden, um den Infektionsschutz sicherstellen zu können“, sagte Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Dazu zählen insbesondere die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern, die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln sowie die Steuerung des Zutritts zur Werkstatt. Zusätzlich haben alle Personen, die die Werkstatt betreten, sogenannte Alltagsmasken oder Community Masken zu tragen.
„Ich bin mir sicher, dass mit diesem Schritt, den wir gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten entwickelt haben, wieder viele Menschen in den Werkstätten beschäftigt werden können. Weitere Schritte werden wir je nach Verlauf der Gesamtsituation rechtzeitig gemeinsam besprechen und auf den Weg bringen“, so Frau Bätzing-Lichtenthäler.
In den 36 rheinland-pfälzischen Werkstätten sind im Arbeitsbereich rund 14.000 Menschen mit Behinderungen beschäftigt.