Landesregierung veröffentlicht neuen Bußgeldkatalog
Der Bußgeldkatalog des Landes sieht bei Verstößen gegen die Quarantänepflicht, also zum Beispiel Begegnungen mit Personen aus anderen Haushalten, ein Bußgeld von 1000 Euro vor. Die Folge der Öffnung eines Clubs oder einer Diskothek, aber auch die Durchführung von Volksfesten haben ein Bußgeld von 5000 Euro zur Folge.
Für die Durchsetzung, also auch Kontrolle der Maßnahmen und die Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes beispielsweise im ÖPNV oder in Geschäften, sind die kommunalen Vollzugsdienste der Städte und Kommunen zuständig. Die Polizei leistet anlassbezogen Vollzugs- bzw. Amtshilfe oder wird im Rahmen der Eilzuständigkeit tätig.
Der neue Bußgeldkatalog ist hier einsehbar: www.corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/